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Geschäfte geschah durch Spezialkommissionen, die „Botten“, von denen schon in den 1370er Jahren die Rede ist, und bald wird dann dies Kommissionenwesen überreichlich bezeugt. Für alle möglichen Geschäfte, große und kleine, politische und administrative, namentlich für die an den Rat zur Schlichtung gebrachten Privathändel, wurden Botten delegiert. Allenthalben und zu allen Zeiten sehen wir diese Kommissionen sitzen und arbeiten. Es war eine stets wechselnde Auflösung und Verteilung der Ratsgewalt in Gruppen.

Aber nicht die einzige. Neben der Arbeit der Botten ging noch her die sehr intensive Tätigkeit ständiger Kommissionen.

Die frühest genannte Kommission ist die der Neuner im Kriegsjahr 1406. Ihr Auftrag war, auf der Stadt Feinde zu stellen und von des Kriegs wegen Alles anzuordnen und zu tun, was der Stadt Notdurft fordre.

Wichtiger und dauernder waren die Dreizehner. Schon frühe genannt als vorberatende Behörde des Rates in wichtigen Sachen, auch in solchen z. B. des Gewerbes. Dann aber hauptsächlich als Kriegsrat. So 1425 zur Zeit des Kriegs mit Diebold von Neuchatel. Ebenso zur Armagnakenzeit. Bis die Bewegung, die gegen die lehentragenden Stubenherren ging, auch die Dreizehner beseitigte und durch Neuner ersetzte, im Februar 1445. Aber am 17. Mai wurden auch diese wieder abberufen und statt ihrer neuerdings die Dreizehner erhoben. Sie erhielten die Gewalt eines Kriegsrates und zwar ausdrücklich nur für die Dauer des Krieges. Doch blieben sie nach dessen Beendigung bestehen, nur daß sie jetzt nicht mehr vom Großen Rate, sondern vom Rate gewählt wurden; auch ward ihre Zusammensetzung eine andere. Während 1445 nur zwei Stubenherren (Rot und Schilling) neben elf Zünftlern gesessen waren, bestand das Dreizehnerkolleg jetzt aus dem Bürgermeister, vier Achtburgern, acht Zünftlern und seit 1469 aus den beiden Häuptern, vier Achtburgern, sieben Zünftlern. Zu Zeiten aber finden wir die Zahl dreizehn überschritten und überdies noch Zubotten d. h. Suppleanten zugezogen, woraus sich ergibt, daß jetzt „Dreizehner“ ein vom Zahlbegriff unabhängiger Verwaltungsbegriff und Titel waren. Jedenfalls eine Behörde mit sehr weiter Kompetenz. Sie hatten nicht nur die Ausführung von Ratsbeschlüssen zu besorgen, sondern auch die Beamten beständig zu kontrollieren; auch lag ihnen ob, in allen das städtische Finanzwesen berührenden Sachen, die an sie gelangten, Verfügungen zu treffen, ohne daß ihnen der Rat dreinreden durfte; sie handhabten die Ordnungen der Stadt; sie konnten alle Briefe beantworten, die nicht „der Stadt Ehaften und Herrlichkeiten“ berührten. All dies zusammen ist eine Fülle von Macht. Scharfe Grenzen der Gewalt im Einzelnen fehlen freilich, und die Akten

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 238. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/259&oldid=- (Version vom 5.7.2016)