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leisteten dem Bischof Bürgermeister und Rat, nicht auch der Oberstzunftmeister. Aber den Eid der Zünfte am Schwörtag empfing der Oberstzunftmeister als ihr alter Vorsteher, nicht wie Bischof Caspar vorgab als des Bischofs Statthalter. Er war Vorsitzender des Zunftmeisterkollegs bei Zunftgeschäften; an ihn rekurrierte der Zunftmeister, dem ein Zunftbruder den Gehorsam weigerte. Eine Besonderheit endlich noch war seine Funktion als Fürsprech der Parteien vor Rat; Keiner, auch wenn er des Rates war, durfte seine Privatsachen hier selbst vorbringen; Solches konnte nur durch den Mund des Oberstzunftmeisters geschehen.

Bei alledem dürfen wir die Wichtigkeit der Häupter nicht überschätzen. Ihre Bedeutung war im wesentlichen formell und repräsentativ, ihre tatsächliche Macht beschränkt. Wie ganz anders lauten z. B. die Kompetenzen der Dreizehner neben denen der Häupter! Und unaufhörlich zeigt uns die Geschichte selbst, wie nicht Bürgermeister und Oberstzunftmeister, sondern einzelne durch Geist Kenntnisse und Energie vorragende Ratsglieder die Macht besaßen. Der Kreis, aus dem der Bürgermeister genommen wurde, war nie groß gewesen und wurde immer kleiner, so daß man zuletzt die Adligen für dieses Amt gleichsam kaufen mußte. Man wählte den Repräsentanten einer Kaste und nicht das Talent. So erklärt sich, daß die großen Bürgermeister Basels, die dem Amte Glanz gaben und oft wie souveräne Herrscher dastanden, erst der spätern Zeit angehören, die diesen Zwang der Beschränkung nicht mehr kannte.


Das den Häuptern und Räten am nächsten stehende, bei allen städtischen Geschäften in der vordersten Reihe arbeitende Organ war die Kanzlei.

Freilich fehlte noch ein guter Teil dessen, was später auf ihr lastete. Die Schriftlichkeit trat noch weit zurück hinter der mündlichen Erledigung, und überall herrschte das gesprochene Wort: im Verkehr von Behörde zu Behörde und Beamten, namentlich auch im Verkehr von der Behörde zum Volke. Hier bei der täglichen Audienzerteilung, bei dem Hören und Bescheidgeben im Rate selbst, am mächtigsten als „Ruf in den Kornmarkt“, mit dem der Rat von der Treppe oder aus dem Fenster seines Hauses Gesetze Befehle Verbote erließ, Krieg oder Frieden verkündete, in einem Verfahren, das auch spät neben dem Druck der Erlasse noch geübt wurde und sich oft nicht an Basel allein, sondern an die ganze diesen Marktplatz besuchende Nachbarschaft wendete. Was außerdem als Form der Publikation galt, der Anschlag am Rathaus, am Kaufhaus, am Rheinbrückenzollhaus, und die Mitteilung auf die Zunftstuben, ist hier nur zu erwähnen.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 230. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/251&oldid=- (Version vom 1.8.2018)