Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 2,1.pdf/244

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

der beiden Häupter zweiundvierzig Mitglieder, und der Kreis war damit geschlossen, die Entwickelung zu Ende.

Aber wie wir schon sahen, hatte dieser Zustand keine Dauer. Die Vertreter des Adels verminderten sich allmählich; auch die Burger füllten ihre acht Plätze nicht immer aus. Dem gegenüber standen, immer gleichbleibend in der Zahl und, wenn auch im persönlichen Bestände wechselnd, doch einen fest abgegrenzten Stand mit Bestimmtheit zur Geltung bringend, die Zünftler.


Wie gelangte dieser Rat auf die Bänke?

Die Häupter und die Ratsherren durch ein Verfahren, das in der Hauptsache auf den in der Handfeste Heinrichs von Neuenburg gegebenen Bestimmungen ruhte; die Zunftmeister durch Wahl ursprünglich der Zunftgemeinden, seit 1401 der Zunftvorstände.

Aber die Vorschriften der Handfeste, teils unhaltbar teils unzureichend, wurden schon im XIV. Jahrhundert geändert, und ein Herkommen bildete sich, das tatsächlich Gesetz war, wenn auch offiziell und formell nur die Handfeste galt.

Hier haben wir es nur mit dieser alten Handfeste zu tun; das zu Beginn des XVI. Jahrhunderts durch Bischof und Stadt geschaffene neue Handfesterecht wird später an seinem Orte zu betrachten sein. Aber wenn in jener alten Handfeste der Bischof erklärte: „ich gebe der Stadt jährlich einen Bürgermeister und einen Rat“ und dann bestimmte, daß diese Wahl geschehen solle durch die zum Teil vom Rat ernannten Wahlmänner (Kieser), so fanden diese Sätze ihre Anwendung in folgender Weise: Aus der Mitte des abtretenden Rates wurden am Morgen des Wahltages zwei Ritter, zwei Achtburger und zwei Zünftler (seit 1337, vorher vier Achtburger) gewählt; diese sechs zogen zwei Domherren zu, und die so gebildeten Kieser wählten dann den neuen Rat, unter Anwesenheit des Bischofs, der das Recht hatte, bei Stimmengleichheit sein Votum zu geben. Vor der Wahl erhielten sie ein Verzeichnis der Nichtwählbaren, z. B.: der Wucherer.

Aber der Handfeste zuwider wählten die Kieser nicht auch den Bürgermeister.

Dessen Ernennung geschah vielmehr durch den Bischof, der dabei nach dem Wunsche des Rates handelte. Schon 1376 war anerkannte Übung, daß der Rat zunächst drei Kandidaten bezeichnete, aus diesen Einen zum Bürgermeister wählte und der Bischof diese Wahl zu der seinigen machte. Er band sich an den Willen des Rates, auch in Zeiten des Streites, weil das Herkommen es so wollte, und durchbrach doch auch wieder, einer die Macht

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/244&oldid=- (Version vom 1.8.2018)