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In der Tat schien diese allgemeine Beteiligung zu wirken. Im November 1481 wurde von nichts Geringerem als einer ewigen Richtung zwischen Bischof und Stadt gesprochen; ein Entwurf ist erhalten, der das gegenseitige Verhältnis als dasjenige guter Verbündeter regelt, den jetzigen Besitzstand der Stadt an Rechten in der Hauptsache anerkennt und ihr ein weiteres Darleihen an den Bischof von zwanzigtausend Gulden auferlegt. Urheber dieses Entwurfes scheint der Landvogt gewesen zu sein. Aber der Bischof wollte nichts von einer Verständigung dieser Art wissen. Er berief die Niedere Vereinigung im Januar 1482, verlangte, daß von ihr aus Basel angehalten werde, sich ihm zu fügen. Die Gesandtschaften wichen vor einer Beschlußfassung zurück; sie ließen Konferenz auf Konferenz folgen und wünschten auch die Eidgenossen dabei zu beteiligen. Im Einzelnen war davon die Rede, daß die eventuelle Lösung nicht nur des Schultheißenamts, sondern auch der andern Pfandschaften geregelt werden sollte; ein von den Streitenden bestelltes Kollegium von Sechsen machte darüber im Dezember 1482 seine Vorschläge: die Lösung aller Pfandschaften (in der Stadt um fünfundzwanzigtausendzweihundertdreiundzwanzig Gulden, außer der Stadt um neunundzwanzigtausendsechshundert Gulden) sollte durch den Bischof erst nach einigen Jahren und dann nur samthaft oder in zwei Raten geschehen können, nach der einen Meinung unter Nachlaß der dem Rat auf dem Siegel usw. stehenden siebentausend Gulden, nach der andern unter Schlagung dieser siebentausend auf die Pfandschaften.

So rechnete man und versuchte alle Mittel, indessen der Rat, der Fruchtlosigkeit dieser ganzen Arbeit gewiß, schon einen neuen Weg eingeschlagen hatte. Er brachte seine Sache vor den Kaiser, er nun als Kläger, nachdem das durch den Bischof vor zwei Jahren dort angehobene Recht von diesem vernachlässigt worden war. Der Rat schrieb an Friedrich und sandte als Botschafter seinen erprobten Heinrich Zeigler. Er klagte, daß er durch den Bischof geschmäht und beschuldigt worden sei, und verlangte Recht vor dem Kammergericht; er wiederholte seine Vorstellungen durch andre Gesandtschaften, den Lienhard Grieb, den Niclaus Rüsch, und beschloß ausdrücklich bei diesem Recht vor königlicher Majestät beharren zu wollen und sich weder durch die Eidgenossen noch die Niedere Vereinigung vertädingen zu lassen. Am 15. Oktober 1482 lud Kaiser Friedrich den Bischof vor sich zur Verantwortung auf die Klage Basels. Und kurz darauf erhielt der Rat, als Lohn für sein Verhalten in der Sache des Andreas von Krain, auch die Unterstützung des Papstes Sixtus, der ihm den Besitz der bischöflichen Pfandschaften bestätigte und für den Fall von Justizverweigerung durch das bischöfliche Gericht einen Gerichtshof päpstlicher Konservatoren einsetzte.


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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 216. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/237&oldid=- (Version vom 1.8.2018)