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der, wohl durch Bischof Johanns Vermittlung von Speyer herauf gebrachte Jost Keller.

Aber dieser Fürst von Basel besaß in seiner Kathedralstadt selbst die wenigsten Rechte mehr; eines nach dem andern war an den städtischen Rat übergegangen.

Schon Bischof Otto von Grandson, zu Beginn des XIV. Jahrhunderts, hatte der Stadt den Bannwein verpachtet; nach mehreren Erneuerungen der Pacht erwarb ihn der Rat 1350 durch Zahlung von siebzehnhundert Gulden, mit Einräumung des Wiederkaufs um dieselbe Summe. Sodann die Verpfändungen von 1373: um viertausend Gulden versetzte Bischof Johann der Stadt Basel seine Münze und gleichen Tags um zwölftausendfünfhundert Gulden seine Zölle samt allen Zubehörden, auch mit der Frohnwage, dem Müttamte, dem Zollholze, den Zöllen und Nützen vom Salzverkauf Fremder, den Nützen von den gesalzenen Fischen, den Zöllen und Nützen von den Schmieden Kupferschmieden Schuhmachern Käuflern.

Nach Markt- und Verkehrsrechten die Gerichtsbarkeit: 1385 versetzte Bischof Imer der Stadt die Schultheißenämter in Großbasel und Kleinbasel um tausend Gulden.

Und nach den Hoheitsrechten in der Stadt das Territorium: vom Bischof Humbert erwarb der Rat die Herrschaften Waldenburg Homburg Liestal um zweiundzwanzigtausend, sowie um tausend auf den Bau der Festen Waldenburg und Homburg zu verwendende Gulden.

1404 gingen die Ämter des Brotmeisters und des Vitztums, die der Bischof 1361 dem Jacob Fröwler geliehen, 1380 dem Peter Hans Fröwler und 1388 dem Hugo von Laufen verschrieben hatte, durch Verkauf des Letztern und mit Willen des Bischofs um vierhundert Gulden lösbar an die Stadt über.

Zu diesen Erwerbungen durch Satzung kam 1425 ein Rentenkauf: Bischof Johann verkaufte der Stadt um sechstausend Gulden einen Zins von dreitausend Gulden von den Einkünften des Siegels seines Gerichtshofs zu Basel, von den Biennien in Stadt und Bistum und von seinen Gefällen zu Laufen Delsberg Biel Neuenstadt und im Oberland.

Wir beachten endlich, daß zwischen den einzelnen Verpfändungen wiederholt weitere Darleihen durch die Stadt gegeben wurden, die dann als Erhöhungen zu den verschiedenen Pfandsummen geschlagen wurden; die Stadt erschwerte damit den Wiederkauf und sicherte ihren Besitz. Unter Beachtung dieser Nachträge ergibt sich folgende Übersicht; sie stellt den Zustand der gesamten Pfandschaft um die Mitte des XV. Jahrhunderts dar:

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 198. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/219&oldid=- (Version vom 1.8.2018)