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Zug hemme, das Wuhr in der Wiese habe zerreißen lassen usw. Lauter Zank aus den Gebieten der Alltäglichkeit und daher niemals untergehend, stets sich erneuernd und mehrend. Alle diese Punkte kamen in der Tat wieder zur Sprache bei den Verhandlungen, die in den 1470er Jahren begannen; neue traten hinzu, wie Weinschlag, Marchung der Grenzen usw.; und erst der große Vertrag vom 26. Juni 1488, ergänzt am 19. März 1490, brachte alle Differenzen in Ordnung.

Es ist untunlich, diese Streitgegenstände hier im Einzelnen darzulegen. Nur von Kleinhüningen muß geredet werden. So wenig abseits diese Ortschaft lag, vor den Toren Basels und neben einer großen Heerstraße, fanden sich dennoch die Urzustände derselben Wald- und Wasserwelt, aus denen Kleinbasel hervorgewachsen, hier spät noch in den Dickichten der Erlengebüsche, in den prachtvollen Eichenwäldern. Nicht nur für das äußere Bild, auch für die Gestaltung des Lebens und des Rechtes war bestimmend das Zusammentreten zahlreicher Gewässer in dieser Gegend, der in mehreren Armen und mit wechselnder Strömung fließenden Wiese, der Bäche die allenthalben in dem feuchten schattigen Gelände aufquollen, der Altwasser die den Rhein begleiteten. Nirgends so häufig wie hier haben die Urkunden zu reden von Fischereien, von Mühlen und Wuhren, von Fähren, von Brücken.

Am Beginn der Geschichte Kleinhüningens stehen die Geschlechter von Tegerfelden und Vorgassen. Von Jenen kommen Rechte 1273 durch Schenkungan das Kloster Klingental; die Rechte der Vorgassen gehen an die von Mörsberg und die Renke über. Hundert Jahre nach jener Klingentaler Donation, 1385, kauft die Gemeinde Kleinbasel von den Edelknechten Walther und Wetzel von Mörsberg ihre Rechtsame, in der Hauptsache gebildet durch die niedern Gerichte und den Kirchensatz je zur Hälfte. Die andre Hälfte steht dem Edelknecht Ulman Renke zu, demselben, der in diesen Jahren Vogt des Markgrafen Rudolf von Hochberg auf Schloß Waldenburg ist. Auch in Kleinhüningen ist er dem Markgrafen verpflichtet, trägt Rechte und Güter von ihm zu Lehen, der überdies die hohen Gerichte und die Herrlichkeit des Dorfes unbestritten allein inne hat. Neben diesen herrschaftlich Berechtigten, dem Markgrafen einerseits, der Stadt Kleinbasel andrerseits, erscheinen zahlreiche Güterbesitzer: die Klingentaler Frauen, die Augustiner, die von Bärenfels Reich Sevogel, der Rat von Basel.

In wiederholten Kontroversen äußern sich von da an die Ansprüche, wobei nun Bürgermeister und Rat von Basel dem Markgrafen gegenüberstehen, da sie mit Kleinbasel auch die Rechte in Kleinhüningen erworben

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 195. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/216&oldid=- (Version vom 1.8.2018)