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der üblichen Bestätigung der Stadtfreiheiten durch den neuen König; seinen Gesandten zum Wormser Reichstag gab er hierüber Instruktion, und am 20. Mai 1495 erteilte Max das gewünschte Privileg. Es war eine Bestätigung des Antwerpner Freiheitsbriefes von 1488. Doch verband sich damit keine Huldigung. Eine solche hatte der Rat von vorneherein abgelehnt und darauf hingewiesen, daß das Schwören dem Herkommen der Stadt widerstreiten würde; auch Kaiser Friedrich habe ihr den Eid erlassen. Wir dürfen hiebei kaum an die Verhandlungen von 1473 denken, sondern eher an solche, die 1488 zu Antwerpen bei Anlaß der Privilegierung stattgefunden haben.

So schweigsam über alles Einzelne des politischen Lebens die Akten sind, was wir vor uns sehen, reicht doch hin, um zu erkennen, wie sehr Basel in diesen Jahren an den Reichsgeschäften beteiligt war. Die Instruktionen des Rates an seine Gesandten beim großen Reichstag zu Worms im Sommer 1495, beim Reichstag zu Lindau im Winter 1496/97, die Berichterstattung dieser Herren, dann die umfangreichen Hefte der Reichsabschiede, — es sind stumme Papiere, aber sie bezeugen, daß die großen Gedanken der Reichsreformen damals auch in Basel, und hier nicht nur im Rat, die Geister bewegten. Das Bild dieses politischen Treibens wird ergänzt durch die gelegentliche Erwähnung von Abreden, die Basel zwischen den großen Tagen mit andern Städten trifft, oder durch die Rapporte der Ratsglieder, die neben den offiziellen Hauptvertretern die Reichstage in Spezialmissionen besuchen.

Was in Worms durch König und Stände über die Einsetzung eines Reichsregiments, über das Reichskammergericht, über den Landfrieden verhandelt wurde, sowie die Beschlüsse über die Reichssteuer des gemeinen Pfennings und über die auf ihrem Ertrag schon jetzt dem König bewilligte Anleihe für den Krieg gegen die Türken und in der Lombardei, hatte unmittelbar Bedeutung auch für Basel; die Stadt entrichtete durch ihre Gesandten in Worms die ihr auferlegten fünfhundert Gulden an die eilende Hilfe. Sodann der gemeine Pfenning; diese vom Reichstag am 26. Juli 1495 auf vier Jahre bewilligte Steuer sollte verwendet werden zum Teil gegen die Feinde des Reichs und der Christenheit, zum Teil für Erhaltung des Friedens; im November wurde der Basler Rat aufgefordert, nun in seinem Gebiete die Aufbringung an die Hand zu nehmen. Der Rat bat um Aufschub, dringender Geschäfte wegen; dann erkundigte er sich bei den andern Städten der Niedern Vereinigung; zuletzt beschloß er ein Schreiben an den König. Namentlich zwei Punkte bezeichnete er dabei als hinderlich: einmal die Priester, da diese dem Rate nicht unterworfen seien und er kein Mittel habe, sie zur

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 142. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/163&oldid=- (Version vom 28.8.2016)