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Die entschlossene Haltung Basels, daneben das Eingreifen rasch herbeieilender Unterhändler, wie des Bischofs von Basel, bernischer und freiburgischer Gesandter, hatten den Handstreich vereitelt. Aber Basel blieb auch nach dem Abzug der Belagerer auf seiner Hut. Noch im Juni hielt es seine Garnison zu Liestal, schickte auch Büchsenmeister hinauf, ließ sich fortwährend Meldung machen über die im Solothurner Gebiet herrschende Unruhe. Aber sofort hatte sich auch die Tagsatzung der Sache angenommen; die Tat war ein Landfriedensbruch; man empfand, daß sie „gemeiner Eidgenossenschaft merklichen Unglimpf bringe.“ Nicht nur Basel erhob Klage über das „mordliche Geläuf“; auch Herzog Sigmund verlangte Entschädigung. Aber Solothurn redete sich aus. Es stellte das Unternehmen dar als mutwilligen Streich einer Freischar; er sei nicht von der Obrigkeit ausgegangen und allen ehrbaren Leuten in Solothurn leid gewesen, habe aber nicht gehindert werden können. Diese offiziell abgegebene Erklärung mußte offiziell Glauben finden, und demgemäß fiel auch der Spruch aus. Am 25. August 1487 wurde er durch Bern, unter Mitwirkung anderer Orte, getan: er tilgte alle Feindschaft zwischen den Parteien und verpflichtete sie neuerdings auf den Spruch vom 14. Oktober 1486; Solothurn sollte den Seinen, die bei dem Überfall gewesen, Rückerstattung des geraubten Gutes auferlegen; die Leistung von Schadensersatz an Basel wurde vorbehalten, während Herzog Sigmund seine Entschädigungsforderung fallen ließ.

Durch diesen Spruch wurde endlich Friede geschaffen. Es ist von da an stille um Münchenstein in den Akten Basels. Von Übergabe des Schlosses an Österreich verlautet gar nichts; das Schloß blieb im Besitze Basels, und der Rat setzte den Lienhard Iselin als Vogt. Auch um die Instandstellung des schlecht unterhaltenen Baues kümmerte sich der Rat und schrieb dem Erzherzog, daß er tausend Gulden daran zu wenden bereit sei. Und jetzt, nach jahrelangem Verschwundensein und nachdem die Machenschaften mit Solothurn mißglückt waren, erschien auch wieder Konrad Münch. Als ein „armer und vertriebener Edelmann“ präsentierte er sich vor den Herren zu Basel mit den wehmütigsten Klagen. „Das Glück habe sich ganz von ihm gekehrt, so daß er sie um Hilfe bitten müsse. Er sei mit unzählichen Schulden beladen, die er nicht zu bezahlen vermöge. Mit Hausfrau und Kindern müsse er jetzt von Leuten, die er früher im Dienste gehabt, die Nahrung empfangen, was kläglich zu hören sei. Usw.“ In solchen Tönen redete dieser Ritter von Münchenstein, und auf solcher Erbärmlichkeit kam mit leichter Mühe eine Abrede zustande, am 31. Oktober 1489. Basel lieh dem Bedrängten siebenhundert Gulden; unter Vernichtung

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 120. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/141&oldid=- (Version vom 28.8.2016)