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Viertes Kapitel.
Die Laien.




Diese Stadt füllend und diesen Gebietern unterworfen steht nunmehr die große Masse der Einwohnerschaft vor uns. Sie teilt sich vorweg in die beiden Hauptgruppen der Laien und des Klerus. Hier beschäftigen uns zunächst die Erstern.


Eine einheitliche, die ganze Laienbevölkerung gleichmäßig umfassende Beziehung zum gemeinen Wesen ist nicht vorhanden. Eine Mehrzahl von Schichten, Gruppen, Ständen tritt uns entgegen; dieser Gesondertheit entspricht eine reiche Mannigfaltigkeit im Verhältnis des Einzelnen zur Gesamtheit.

Aus der Menge der Gestaltungen tritt zunächst der feste Begriff des Bürgerrechts hervor.

Der Begriff Bürger, burgensis, hat in Basel Wandlungen durchgemacht.

Ursprünglich bezeichnete das Wort den Gegensatz zum Klerus; es war „eine rein lokale Bezeichnung für den wehrhaften Stadtbewohner, ohne politischen Begriff, ohne Hinweisung auf einen städtisch gegliederten Organismus.“ Daher konnten auch die adligen Ministerialen Bürger von Basel genannt werden; so noch 1226 die von Uffheim, von Delsberg, Kuchimeister, 1236 die Münch und Schaler.

Aber in den 1230er Jahren vollzog sich eine Scheidung. Was schon früher hie und da geschehen war, wurde nun konsequente Übung: die Ritter, milites, traten den burgenses, den cives gegenüber. Ritterlich und Bürgerlich sonderte sich.

Das letztere Prädikat kam jedoch nur bestimmten Personen und Familien zu. Bürger war der berechtigte Städter, Bürgerschaft die Gesamtheit der Nichtritterlichen, die im öffentlichen Leben der Stadt Geltung hatten, für alles wichtige Geschehen in der Gemeinde unentbehrlich waren. Männer

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 77. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/96&oldid=- (Version vom 1.8.2018)