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Neuerungen sollen abgetan sein. Mit Geleit und feilem Kauf sollen die Basler gleichermaßen im Breisgau und Schwarzwald gehalten werden.

2. Die Zinse und Zehnten, die denen von Basel und den Ihren zugehören, sollen überall zollfrei durchgehen.

3. Der freie Zug zwischen der Herrschaft Leuten und denen von Basel soll bleiben, wie er von alters hergekommen ist.

4. Kein Teil soll dem andern in seine Gerichtsbarkeit über übeltätige Leute Eingriff tun.

Weiteres betrifft die Forderung von Pfändern für Zinse, Zehnten und Schulden in der Herrschaft, das Vorladen vor Basler Gericht, den neuen Weg, die Münze, das Holzflößen auf der Wiese usw. Die gegenseitigen Ansprachen wegen des Laufenburger Zuges und die Forderungen Basels wegen Schädigung durch die Armagnaken werden aufgehoben.

Außerdem aber waren zahlreiche Forderungen Einzelner gestellt worden. Die Richtung bestimmte, daß jeder Teil die Seinen in diesen Forderungen zufrieden stellen und ihre Verzichtbriefe der Gegenpartei zukommen lassen solle. Wer sich hiezu nicht verstehe, dessen Forderung sei durch den Bischof von Basel zu entscheiden, dem auch die Entscheidung der Schiffahrts- und Zollstreitigkeiten Basels mit den Rheinstädten sowie der Frage des geistlichen Gerichtes zugewiesen wurde.

Dies die Breisacher Richtung. Ihre Bestätigung durch König Friedrich erfolgte am 24. Dezember 1449, durch Herzog Sigmund am 4. März 1450.

Die Richtung war Hauptstück und Beginn einer allgemeinen Liquidation. Zunächst ließen, der Abrede gemäß, die meisten Einzelkläger, sowohl österreichische Herren und Städte als Bürger Basels, ihre Forderungen fallen, propter bonum pacis et concordiam patriae, um des lieben Friedens willen; unter denen, die dies nicht tun wollten, ist Graf Hans von Tierstein hauptsächlich zu nennen; er veranlaßte einen Obmannsspruch des Bischofs Friedrich und appellierte dann von diesem noch an den König.

Weiterhin erfolgten, noch im August 1449, die Sprüche des Bischofs in Betreff des geistlichen Gerichts zu Basel und der Rechtsame auf dem Rhein; in der letzterwähnten Streitsache nahm die Stadt Neuenburg den Spruch nicht an, sondern appellierte an den König.

Die Verhandlung hierüber und die Bereinigung anderer Punkte zog sich noch geraume Zeit hinaus; einige kleinere Anstände über Zölle und Zinse, Geleit, geistliches Gericht usw. erwachten neu. Dies Alles fand

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 600. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/619&oldid=- (Version vom 1.8.2018)