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anschaut, das uns den König Rudolf zeigt mit Szepter und Reichsapfel, in Krone und Mantel auf seinem Stuhle sitzend, der erblickt darin ein Denkmal vertrauter Beziehungen des Königs zu Basel; weiter schreitend findet er im Chore des Münsters das feierlich schöne Grabmal, darin Rudolfs Gemahlin Jahrhunderte lang geruht hat. Die Erinnerung an mannigfaches tätiges Eingreifen des Königs in die Geschichte der Stadt, an Verleihung wichtiger Gnaden und Freiheiten durch ihn ist nicht erloschen. König Rudolf von Habsburg ist der heute am besten gekannte der alten Herrscher und neben dem guten Kaiser Heinrich beinahe zum Patrone der Stadt geworden.


Wenige Wochen nach Uebernahme der Krone bestätigte Rudolf der Kirche Basel die Rechte, die sie von seinen Vorfahren am Reich, insbesondere von Friedrich II. erhalten habe. Damit war also auch der Ulmer Spruch von 1218 über den Rat der Stadt bestätigt. Aber eine tatsächliche Wirkung kam dem doch nicht zu. Die Urkunde will nichts sein als Zeugnis der Huld für den frühern Gegner. Ueberdies war Rudolf zu Beginn seiner Herrschaft gewillt, sich den Städten förderlich zu erzeigen, wo nötig auch auf Kosten des Episkopats.

So brachte denn schon das erste Regierungsjahr Rudolfs auch für die Stadt Basel zwei Privilegien. Das eine, vom 17. Juni 1274, gewährte den Basler Bürgern, daß sie weder wegen ihres Bischofs noch wegen seiner oder eines Andern Schulden von irgend jemand gepfändet werden könnten; wer einen Anspruch an sie habe, solle sie vor dem König belangen. Es wurde damit anerkannt, daß für die Stadt Basel als Korporation der Gerichtsstand vor dem König sei; dorthin gewiesen wurden alle Anforderungen, die an die Gemeinde, an die Gesamtheit der Bürger erhoben wurden. Eine Ergänzung hiezu war dann das kurz nachher, am 20. September 1274, erlassene Reichsgesetz, das Forderungen an einzelne Bürger vor das Gericht der Stadt selbst wies. Beide Verfügungen zusammen bedeuteten eine Ordnung des Rechtszustandes, die nach den langen Zeiten des Streites und der Unsicherheit hochwillkommen sein mußte. In den gleichen Tagen, 15. Juni 1274, erneuerte Rudolf den Baslern das Privileg König Heinrichs von 1227, das sie lehnsfähig erklärte.

Am 13. September 1274 war Bischof Heinrich gramvoll gestorben; sein Letztes war die feierliche Urkunde gewesen, in der er die Steuerlast der Kleinbasler Bürger ermäßigte.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/59&oldid=- (Version vom 1.8.2018)