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leicht gemachten Bedingungen Bürger zu werden. Der Uebrigen versicherte sich der Rat durch Eide, er gewann ihre Wehrkraft für die Beschirmung der weitgedehnten Stadt; und wenn auch in den gefährlichsten Tagen der Ruf erging, daß man Keinen hier dulden wolle, der das Bürgerrecht nicht erwerbe, so war dies eine Vorschrift, die in solcher Strenge doch nicht immer galt. Wohl aber verlangte die Stadt, daß die Hereinkommenden ihren Proviant in genügendem Maße mitbrachten. Wer solchen nicht vorweisen konnte, mußte die Stadt räumen; und so weigerte sich Basel auch, Weiber und Kinder Solcher aufzunehmen, die selbst draußen blieben und dort vielleicht zu Feinden der Stadt wurden.

Aber man rief nicht nur den Menschen. Man nahm auch ihre Habe auf, die sie hier bergen konnten, auch wenn sie selbst nicht mit herein kamen. Dies gilt vor allem vom Korn. Auf einfache und rasche Weise nützte so die Stadt die Panik, die draußen durchs Land fuhr, und kam zu der so notwendigen Verproviantierung. Der Rat sagte zu, das Hereingebrachte gut zu bewahren und dem Eigentümer zu erstatten, wenn es noch vorhanden sei, oder aber das Geld dafür nach billiger Schätzung.

Eins ins Andere gerechnet war das ganze Verfahren in dieser Flüchtlingssache doch überwiegend ein Vorteil der Stadt. Wenn einige Jahre später, bei den Prozeßverhandlungen mit Oesterreich, die Anwälte Basels dieses Verfahren in das schönste Licht reiner Mildtätigkeit und christlichen Erbarmens zu stellen suchten, so zeigen doch die Gegenmaßregeln der Herrschaft, daß auch eine andere Auffassung möglich war. Daß Basel, indem es so handelte, die Vorzüge seiner Lage zur Geltung brachte, sich als unentbehrlicher Hort und Zufluchtsort erwies, jetzt noch viel intensiver als sonst die Stadt war, die ganz unabwendbar die Kräfte des umliegenden Landes an sich sog, empfanden die Herren um so mehr als Schädigung, da sie gerade jetzt aller Hilfsmittel dringender als je bedurften. Landvogt und Pfandherren erwiderten daher die Basler Proklamationen durch strenge Befehle, mit denen die Flucht nach Basel untersagt und den Bauern auferlegt wurde, sich und ihre Habe in den Schlössern und Städten der Herrschaft zu sichern.

Natürlich reichte aber das Korn, das auf solche Weise in die Stadt kam, für den Bedarf nicht aus und der Rat hatte seine Vorräte durch große Ankäufe zu mehren. So verschaffte er sich Fruchtzufuhr von einigen Edeln, die der Stadt nicht Feind waren, wie denen von Flachsland zu Dürmenach und dem Junker Rudolf von Ramstein. Durch Vermittlung der Handelsgesellschaft Wolffer bezog er Korn aus Savoyen. Um das

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 552. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/571&oldid=- (Version vom 1.8.2018)