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Wenige Jahre später führte Bischof Heinrich Krieg mit demselben Rudolf von Habsburg, dessen Verbündeter er in der Straßburger Sache gewesen war. Es handelte sich zwischen ihnen um die große Frage der Präponderanz am Oberrhein, zugleich um die Frage, wer von Beiden der Mächtigere auf Kosten des Reichsgutes werden solle. Wie schon zu Bertholds Zeit, gaben auch jetzt wieder die Verhältnisse Breisachs und Rheinfeldens den äußern Anlaß des Haders, und zuletzt ging Rudolf als Sieger aus dem Konflikte hervor. Aber nicht dieses ist es, was ihm unsere Sympathien gibt. Auch das glaubt Niemand, daß er um des Reiches willen für das Reichsgut kämpfte. Wohl aber erlangt in unsern Augen sein Kampf einen höhern Wert und eine dauernde Bedeutung, weil dadurch, daß seine Wahl zum König den Kampf endete, das von ihm Gewonnene dem Reiche gewonnen ward.

Hier haben wir die Stellung Basels in diesen Kämpfen zu beachten.

Fürstlicher als Heinrich erscheint keiner der Basler Bischöfe, keiner vom Gefühl seiner Stellung so erfüllt wie er. Er nennt sich Caplan Jesu Christi und der Maria; den Papst citiert er vor sich auf Schloß Birseck. Keiner hat wie er die Macht des Hochstiftes gemehrt und zugleich in jahrelangem Kampfe geübt. Er sicherte sich den Besitz von Breisach und Rheinfelden und gewann die Anerkennung seiner Rechte über Olten und Waldenburg; er befestigte Kleinbasel; er erwarb Tiefenstein am Ausgange des Albtales, ferner Landser und Biedertal; er schloß den gewaltigen Kauf über die Herrschaft Pfirt. Seine Urkunden zeigen in glänzenden Reihen das vornehme Domkapitel, die Blüte des Stiftsadels, die Ersten der Stadt.

Und mit welcher Sicherheit bringt er sein Verhältnis zu dieser Stadt in ganz neue Formen! Bemerkenswert ist schon, daß er seine Urkunden in deutscher Sprache abfassen läßt; ungewohnter Art sind aber auch seine Erweisungen selbst. Schon wie er im Jahre 1262 durch König Richard die Rechte und guten Gewohnheiten Basels bestätigen ließ, mag auffallen; er machte den Sachwalter der Stadt und trat für Rechtsame ein, die zum Teil auf Kosten des Hochstifts errungen sein mochten. Nachdem er zu Beginn des Regiments eine Codification seines Bischofsrechtes vorgenommen, war er auch der Erste, der den Bürgern der Stadt eine Handfeste gab, als Verbriefung ihrer Rechte und dauernde Regel für die Beziehungen zwischen Stadtherr und Gemeinde. Ein deutlicher Reflex der Zeitverhältnisse liegt darin, daß die Handfeste diesen Beziehungen den Charakter eines Bündnisses gibt; der Bischof gelobt der Stadt Rat und Hilfe gegen jedermann und empfängt dafür von ihr den Eid, daß sie ihm und seinem

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/52&oldid=- (Version vom 1.8.2018)