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Philipp von Burgund Fehde ansagte. Das Konzil hatte sofort die Wirkung hievon zu spüren; schon im Oktober kam ihm zu Ohren, daß der bestehende Waffenstillstand Burgund-Oesterreich gestört würde; auch der Rat der Stadt besprach sich hierüber mit den Konzilsherren und bat sie um ihre Verwendung; ein großer nach Basel bestimmter holländischer Fischtransport zur Fastenzeit 1435 wurde unterwegs abgefangen. Das Konzil wurde beim Kaiser vorstellig, und seine Bemühungen, von Frankfurt unterstützt, hatten Erfolg. Im Mai 1435 versprach Sigmund, mit dem Herzog solange Frieden zu halten als das Konzil bestehe, und erneuerte überdies ausdrücklich das Geleit für alle Konzilsbesucher. Der Rat von Basel hatte schon im März, jedenfalls mit Rücksicht auf diese Verhältnisse, den Untertanen des Herzogs Philipp Geleit und Schutz für den Besuch des Konzils in spezieller Weise zugesichert.

Damit war die größere Gefahr beseitigt. Aber die Störungen im Einzelnen dauerten fort. Seit August 1435 war im Konzil wiederholt die Rede von den Fehden zwischen sundgauischen Adligen, von einzelnen Ueberfällen und Beraubungen. An der Breisacher Tagsatzung im Oktober 1435 nahm auch eine Konzilsbotschaft teil; auf Grund der hier gefaßten Beschlüsse ernannte dann das Konzil den Bischof Wilhelm von Straßburg und den Smasman von Rappoltstein zu seinen Hauptleuten, um die Sicherheit der Straßen zu schützen. Im Zusammenhang hiemit stand die Ernennung des Rappoltsteiners durch Sigmund zum Beschirmer des Konzils im Januar 1436. Es begannen auch wieder Verhandlungen über Erneuerung des Waffenstillstandes, und im April 1437 kam sie zustande.


Von den äußern Formen der Organisation und Geschäftsbesorgung des Konzils ist hier nicht zu reden, nur zur Orientierung einiges Hauptsächliche kurz zu erwähnen.

Als erster Präsident des Konzils, kraft päpstlicher Vollmacht und Autorität, funktionierte der Kardinal Julian Cesarini, zeitweise ersetzt durch den Bischof Philipp von Coutance. Als Cesarini 1438 Basel verließ, erwählte das Konzil zum Präsidenten den Kardinal Ludwig von Arles.

Gegliedert war das Konzil in die vier Deputationen pro fide, pro reformatorio, pro pace und pro communibus. Die Gesamtheit vereinigte sich in den Generalkongregationen und faßte hier, auf Grund der in den Deputationen gemachten Vorarbeiten, die Beschlüsse, deren feierliche und förmliche Verkündung, Gutheißung und Erwahrung dann in den Sessionen stattfand.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 493. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/512&oldid=- (Version vom 1.8.2018)