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Dieser, Sohn des Grafen Ulrich von Neuenburg am See, begegnet uns zuerst zu Beginn der 1230er Jahre als Mitglied des Basler Domkapitels. Er besaß nicht die Bildung, die einem Geistlichen ziemte; aber glänzende Fähigkeiten, Ehrgeiz und gewalttätiger Sinn trugen ihn empor. Die Macht seiner Familie, seine Verschwägerungen mit den Häusern Röteln, Toggenburg, Grandson, Regensberg kamen ihm zu statten. Es ist schön zu beobachten, wie er in den Jahren dieser Episcopate Lütolds und Bertholds langsam heraufsteigt, immer mächtiger wird, seines Zieles und Berufes wie von Anbeginn an sicher. Seit 1242 ist er Archidiacon des Hochstifts, in dem großen Kampf als einer der brauchbaren Diener der Kirche vielfach ausgezeichnet. Er wurde Propst von Moutier und von Solothurn, Dekan von Rheinfelden, Kirchherr von St. Martin zu Basel. Wenn er auch die erste Stelle im Domstift, die Propstei, erst 1260 nachdem Tode Heinrichs von Veseneck erlangte, war er doch schon vorher der mächtigste Mann des Capitels. Seinem Willen beugten sich die Andern; schon bei Lebzeiten des alternden Bertholds konnte er als der Lenker des Bistums gelten, und zugleich war er der anerkannte Prätendent der Nachfolge. Er sicherte sich diese Aussicht durch ein Abkommen, das er am 8. Januar 1261 mit den Domherren traf; aber er hatte nicht mehr lange Geduld zu üben. Im Sommer 1261 rührte den Bischof der Schlag; Heinrich wurde vom Papste zum Coadjutor erhoben, und als Berthold am 10. Dezember 1262 starb, folgte ihm jener ohne weiteres. „Ohne Wahl gleichsam“ berichtet der Chronist. Formlos und unordentlich war der Vorgang jedenfalls; denn erst im März 1264 war Heinrich soweit, kraft päpstlicher Bestätigung sich Bischof nennen zu können. Aber was kümmerte ihn dies? Er war der Fürst von Basel und stand mitten in Aufregungen, die stärker waren als diese Bedenken über die Art seiner Wahl.

Im Sommer 1261 sehen wir ihn im Bunde mit den Bürgern von Straßburg. Er tat dies nicht etwa als ein Freund der Städter, sondern um gegenüber dem Straßburger Bischof Walther die Rechte des Basler Hochstifts auf Münster im Gregoriental und das Schloß Schwarzenberg durchzusetzen. Seine Bundesgenossen waren die Grafen Rudolf und Gottfried von Habsburg und Konrad von Freiburg; im Anschlusse an diese Föderation ging dann, im November 1261, auch die Gemeinde Basel einen Bund mit der Stadt Straßburg ein. Es war dies die erste Vereinigung der beiden Städte, der Beginn einer seitdem, in stets wiederholten Bündnissen, durch anderthalb Jahrhunderte hindurch gepflegten Freundschaft.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/51&oldid=- (Version vom 1.8.2018)