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Die Stadt hinwiederum verlangte vom Konzil, seine Leute anzuhalten, daß sie mit ihren Pferden und Mauleseln nicht durch die Straßen sprengen, auch daß sie nicht vor der Stadt sich in den Gärten und Pflanzgeländen herumtreiben, sie verwüsten und schädigen. Den Italienern insbesondere galt das durch öffentlichen Ruf verkündete Verbot, kleine Vögel auszunehmen; nur Sperlinge und „Agristen“ wurden preisgegeben.

Auch die Verhältnisse der Badstuben wurden durch das Konzil berührt. Das Zusammenbaden von Männern und Weibern, das in Oberbaden auch dem Spanier Tafur verwunderlich vorkam, erregte gleich zu Beginn bei Cesarini Anstoß, und er vermochte den Rat dazu, diese Gewohnheit „die nit vast lobelich und an menigen enden eine unerhörte sache sei“, 1431 aufzuheben; der Rat bestimmte, welche der bestehenden Badstuben den Männern, welche den Weibern dienen sollten.

Eine Maßnahme polizeilicher Art endlich, die ebenfalls durch das Konzil veranlaßt wurde, war der Ankauf zweier Häuser an der Ringmauer bei der Spalenvorstadt durch den Rat, im Herbst 1432, und ihre Einrichtung als Bordelle. Daß die gemeinen Frauen an bestimmten Orten abseits wohnen und zu finden sein sollten, war eine wiederholte Forderung des Konzils, und der Rat verfuhr danach. Diese Weiber hatten tagsüber in ihren Häusern in den Vorstädten zu bleiben; wurde nach Betzeit Eine von ihnen verlangt, so sollte sie züchtiglich hereinkommen und an den Ort gehen, wohin sie bestellt war.

Aber über alle diese allgemeinen Verfügungen erwuchsen dem Rate natürlich aus dem Vorhandensein des Konzils stetsfort neue und einzelne Geschäfte der allerverschiedensten Art. Er war außer Stande, sich mit diesen Dingen, die oft unerheblich waren und meist raschen Entscheid verlangten, selbst in seiner Gesamtheit zu befassen. Er bestellte daher schon im Februar 1432 eine Siebnerkommission mit dem Auftrage, die Konzilsangelegenheiten der Stadt zu besorgen und, mit Ausnahme schwieriger vor den Rat zu bringender Fälle, zu erledigen. Die Mitglieder dieser Kommission waren die Ritter Burchard zu Rhein und Hans Reich, Hans Sürlin, Henman Offenburg, Henman von Thunsel, Andres Ospernell und Ulman Imhoff. Dreie von ihnen, Reich, Offenburg und Thunsel, hatten außerdem noch das besondere Mandat, die städtischen Interessen beim Protektor des Konzils, Herzog Wilhelm von Baiern, zu vertreten.


Zu diesen Leistungen der Stadt trat als Gegenstand von besonderm Gewicht die Sorge für die persönliche Sicherheit der Konzilsleute.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 490. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/509&oldid=- (Version vom 1.8.2018)