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half zur Ausgleichung; ohne sie wäre nach Schluß des Konzils die wirtschaftliche Krisis noch viel schwerer gewesen.

Bedenklich aber war die Frage der Besteuerung dieser Leute. Das Konzil machte geltend, daß die stets im Gefolge der Curie wie der Konzilien sich einfindenden Händler und Handwerker seit alters überall von jeglicher Abgabe befreit seien, und verlangte Anerkennung dieses Brauches auch in Basel. Der Rat lehnte dies ab und gab am 7. April 1433 dem Kaufhausschreiber die Weisung, daß alle fremden Kaufleute und Handwerksleute, so in Zeiten des Konzils nach Basel kommen und hier Gewerb und Handwerk treiben, den Pfundzoll geben sollten. Nur sechs namentlich erwähnte Personen sollten „dem Konzil zu Ehren“ befreit sein; es waren dies die Wechsler Guilielmus de Guarentis und Johannes Bencii Aymerici, die Apotheker Conradus Magliochus de Vignono und Johannes Servionis von Genf, der Tuchhändler Bartholomäus Famucii aus Lucca und der Kürschner Guilielmus Frement aus Paris.

Weiter die Münzverhältnisse. In Betracht kam vorerst die Vielheit der nun in Basel zirkulierenden Münzen. Venediger Dukaten, ungarische Gulden, besonders zahlreich das Savoyer Geld, dann französische, deutsche, spanische, italienische Münzen aller Art gingen durch die Hände. Diesen allen mußte notwendig ein Kurs gegeben werden, um Handel und Wandel überhaupt möglich zu machen; die Stadt erhob freilich Bedenken, aber im November 1433 kam man nach längeren Verhandlungen zum Schlusse, daß dies sämtliche fremde Geld in Basel Währung nach einem besonderen Tarif haben sollte, der auf Grund einer Prüfung der einzelnen Sorten nach deren Wert aufzustellen sei. Ein weiteres Bedürfnis aber war die Sorge für die Münze des Konzilsortes selbst. Im August 1433 fand in Breisach eine Konferenz des Rappenmünzbundes statt, an der auf ausdrücklichen Wunsch des Basler Rates auch das Konzil sich durch Gesandte vertreten ließ. Man einigte sich hier über eine Reduktion des Geldwertes sowie über eine spezielle Silberprägung der Stadt Basel, und am 18. November wurden diese Gegenstände zwischen Stadt und Konzil vertraglich festgestellt. Der Gulden erhielt einen Wechselsatz von dreiundzwanzig Schillingen; ferner wurde eine starke Neuausgabe der Basler Silbermünzen abgeredet, wobei die Mark fein Silber zu sieben Gulden rheinisch gerechnet war. Im Zusammenhang hiemit standen Vorschriften über Verkauf von Silber an die Münze und das strenge Verbot der Silberausfuhr. Ueber dieses Prägegeschäft traf der Rat besondere Vereinbarung mit seinen Münzmeistern Peter Gatz und Heinrich von Rumersheim.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 488. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/507&oldid=- (Version vom 1.8.2018)