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Sodann die Frage der Einquartierung so zahlreicher und so verschiedenartiger Gäste. Die großen Herren fanden Unterkunft in den Klöstern oder in den Palästen der Adligen und Patrizier. Cesarini z. B. wohnte anfangs im Deutschen Hause, wo in der Folge auch sein Nachfolger als Führer des Konzils, Kardinal Ludwig von Arles, residierte; später wohnte Cesarini im St. Leonhardsstift, Capranica im Barfüßerkloster; Kaiser Sigmund kehrte bei den Johannitern ein. Aber die Masse mußte sonst, in den Wirtshäusern und vor allem bei den Privaten, untergebracht werden. Da es sich außer den Menschen um zahlreiche Reit- und Zugtiere handelte, so war auch für Stallungen zu sorgen. Im November 1431, als der Zufluß der Fremden stärker zu werden begann, ließ der Rat durch öffentlichen Ruf die Einwohner auffordern, sich gerüstet zu halten, um Herberge und Stallung bieten zu können. Das Einzelne wurde der Abrede in jedem Fall überlassen, was natürlich zu Streitigkeiten führte. Im März 1432 ist ein beständiges Unterhandeln über diese Dinge zwischen Rat und Konzil. Zu einer Einigung kam es dabei nicht sofort, und das erzürnte Konzil führte Klage beim König und drohte mit dem Wegzug von Basel. Die Beschwerden scheinen sich namentlich dagegen gerichtet zu haben, daß die Basler außer dem Bettzins auch noch Vergütung für die Benützung von Hausgerät, Küchengeschirr usw. verlangten; auch die Preise der Stallmiete wurden als zu hoch befunden. Der König verwendete sich von Parma aus ernstlich für Beilegung dieses Streites und trug seinem Vertreter beim Konzil auf, den Prätensionen der Basler möglichst entgegenzutreten. Er sollte auch dem Rat vorstellen, wie sehr eine Verlegung des Konzils ihnen zu Schande und Schaden gereichen würde. Der Rat ließ in der Tat mit sich reden; er bestellte eine Dreierkommission zur Beratung der Sache, und diese erstattete dann Bericht. Hienach sollten Mietverträge überhaupt auf nicht länger als einen Monat abgeschlossen werden und verpflichten, Streitigkeiten aber durch ein Sechserkollegium entschieden werden, das halb vom Konzil, halb vom Rate bestellt würde. Dieser Vorschlag scheint beiderseits gutgeheißen worden zu sein; eine Differenz ergab sich nur noch darüber, daß das Konzil eine vorgängige Generaltaxation sämtlicher Mietwohnungen in der Stadt empfahl, während die Stadt die Taxation den Parteien überlassen und erst bei Streitigkeiten die Sechser funktionieren lassen wollte. Diese Meinung drang durch. Die Kommission erhielt die Weisung, bei Zwistigkeiten das betreffende Haus besehen und nach des Hauses und Gerätes „Begrifflichkeit“ schätzen zu lassen und sodann ihren Entscheid zu treffen.

Weiterhin die Beschaffung der Lebensmittel. Wohl preisen Enea

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 485. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/504&oldid=- (Version vom 1.8.2018)