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den Beinwilermönchen der Rat von Basel stand, und machte diesem die heftigsten Vorwürfe. Sein Zorn stieg, als der Abt die Sache vor das Konzil zu Konstanz brachte und hier Solothurn verklagte, daß es unbilligerweise die Entlassung aus dem Burgrecht verweigere, und als der Basler Stadtschreiber den Abt nach Konstanz begleitete. „Wir vernehmen, daß die Sache euer Getat sei, daß die Euern den Abt und Konvent aufgewiset haben“ zischte Solothurn. Mit der Bundesfreundschaft war es sofort zu Ende. Einige Basler wurden in der Nähe Laufens überfallen und beraubt, Einer erstochen; Basel suchte die Schuldigen dieser Tat in Solothurn und führte Klage bei den Eidgenossen; auch andre Beschwerden brachte es nun vor: wegen Tiersteiner Eigenleuten, die dem Hüglin von Laufen zugehörten, aber durch Solothurn in Eid genommen wurden; wegen der Bezahlung der seinen Bürgern auf Bipp, Wietlisbach usw. zustehenden Forderungen durch die neuen Herren Bern und Solothurn usw. Die Spannung stieg, bis sich Bern ins Mittel legte und die Streitenden dazu brachte, sich seinem Entscheid der Sache zu unterwerfen. Am 17. Januar 1418 fällte es den Spruch, durch den Basel Recht erhielt: das Kloster Beinwil und seine Eigenleute wurden des Solothurner Burgrechtes ledig erklärt und die Parteien angewiesen, wieder Freundschaft, Handel und Verkehr eintreten zu lassen, wie vordem gewesen sei.

Erfolgreicher war Solothurn mit seinen Versuchen, im Sisgau selbst, neben und zum Teil in den baselischen Herrschaften Fuß zu fassen; auch hier wieder als Rechtsnachfolger der Falkensteiner. Es erwarb das Geleit zu Onolzwil 1416, das Zubehör der Herrschaft Alt-Bechburg war, und 1420 ließ es sich mit Bern durch den Falkensteiner die Feste Farnsburg zum Burggesäß verschreiben als Ersatz für Alt-Falkenstein bei der Klus, das bis dahin den Städten ein offenes Haus gewesen war und nun kaufsweise an Solothurn fiel.

Dies Eindringen Solothurns in den Sisgau, dann das Burgrecht der Falkensteiner in Bern und Solothurn, die Befehdung Basels durch den Solothurner Heinrich Neuenburg, die Bestrebungen Solothurns, Leute aus den Basler Herrschaften in ihr Burgrecht zu ziehen, — alles dies erklärt und bezeugt die eingetretene Entfremdung. Auf Lichtmeß 1420 lief der Bund Basels mit Bern und Solothurn aus und wurde, sehr bezeichnenderweise, nicht wieder erneuert; im Dezember des gleichen Jahres sah sich der Basler Rat bewogen, seinen Vögten zu Waldenburg und Honberg sowie dem Liestaler Schultheiß in höchstem Geheimnis mitzuteilen, er sei gewarnt worden, daß die von Solothurn auf Schädigung der Leute und Lande

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 414. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/433&oldid=- (Version vom 1.8.2018)