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aufs entschlossenste bemüht um die Wiedergewinnung von Verschleudertem; wichtig ist sodann seine Behandlung der Vogtei, hier beschäftigt uns sein Auftreten gegen den Rat der Stadt.

Dieser war vorhanden als eine vom Bischof unabhängige Behörde der Stadt und in solcher Stellung befestigt durch das vor kurzem erhaltene Privileg König Friedrichs. Auch ohne dies Privileg hätte der Rat wohl getan, was er wollte, wenn und soweit ihm der Bischof Raum ließ. Lütold und Walther liehen diesen Raum. Aber Heinrich nicht mehr. Als sogleich in den ersten Jahren seines Regimentes der Rat eine städtische Steuer auflegte, erhob der Bischof Einsprache. Der Rat berief sich auf Friedrichs Brief. Dem gegenüber konnte Heinrich Hilfe nur bei Friedrich selbst finden.

Am Reichstag zu Ulm, im September 1218, wo die Verhandlungen über die Erbschaft des letzten Zähringers die Anwesenheit Heinrichs nötig machten, bot sich ihm Gelegenheit, auch den Schlag gegen die Stadt Basel zu führen. Wir sehen den König in diesen Jahren wesentlich auf die Unterstützung der geistlichen Fürsten des Reiches angewiesen. Die Rücksicht hierauf leitete seine Politik, und dieser Politik gemäß ging er nun auch auf Heinrichs Wünsche ein. Die Neigung Basels galt ihm heute nicht mehr, was sie 1212 gegolten hatte.

Aber er mochte der Stadt doch nicht allzu nahe treten. Nur das Anstößigste sollte beseitigt sein: die vor kurzem geschehene selbstherrliche Steuerverfügung des Rates. Am 12. September übergab er diese Steuer dem Bischof und bestätigte ihm, in Ergänzung hievon, durch einen zweiten Brief alle seine Rechte in den Städten Basel und Breisach.

Aber weder diese Bestätigung, die in ganz allgemeinen Ausdrücken gehalten war, noch die halbe Maßregel der Steuerübertragung genügten dem Bischof. Ihm mußte der freischaltende städtische Rat als eine Gefährdung seiner eigenen Stadtherrlichkeit gelten; diesen zu beseitigen ging er vom Könige weg, der ihm nicht gab was er wollte, an die versammelten Fürsten des Reichs.

Am 13. September, in der allgemeinen Sitzung, brachte er seine Sache vor. Der Trierer Erzbischof hatte das erste Votum, es lautete ganz zu Gunsten des Fürsten von Basel, die Andern stimmten bei. In der Urkunde, die dann der König hierüber erließ, sind die Ausdrücke zu beachten. Frage wie Antwort galten nicht dem seit langem bestehenden Rate, sondern der „Verleihung“ dieses Rates durch Friedrich. Die Fürsten datierten den Basler Rat nicht weiter zurück als bis zu Friedrichs Privileg und tadelten an diesem, daß es den Rat gesetzt habe ohne Wissen und Zutun des

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/40&oldid=- (Version vom 1.8.2018)