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allgemeiner Bedeutung. Im Frühjahr 1407 erhoben sich die Herren und Amtleute im Sundgau gegen das alte Recht Basels auf den freien Zug und verboten Denen, die nach Basel ziehen wollten, namentlich wenn sie wohlhabende Leute waren, den Austritt aus der Herrschaft. Der Basler Rat trat sofort gegen diese Sperre auf. Er machte die alte Freiheit seiner Stadt geltend; er ließ dies durch öffentlichen Ruf auf dem Kornmarkte verkünden, mit der feierlichen Zusage, daß er Jeden, der zu ihm ziehe, schirmen und beschützen werde. So am 20. Mai 1407. Daß infolge dieser Proklamation ein etwas verstärkter Zuzug und eine Mehrung der Bürgerschaft tatsächlich eintrat, war nicht die Hauptsache; wichtig war, daß die Stadt ihr Recht so bestimmt und vorbehaltlos kund tat. Sie erhielt sofort Gelegenheit, den verheißenen Schutz auch wirklich zu üben.

Infolge des öffentlichen Rufes waren u. A. auch neun Eigenleute aus Münchenstein nach Basel gezogen und hier Bürger geworden. Ihr Herr, der Edelknecht Lütold Münch, erhob hiegegen Einsprache; auch im Schoße des Basler Rates selbst wurden Stimmen laut, die das Recht des freien Zuges in diesem Falle nicht von vorneherein wollten gelten lassen, die Münchensteiner Leute nicht als „zügig“ ansahen. Namentlich Rotberg und Ehrenfels drangen auf Untersuchung der Sache durch Schiedsleute. Die Streitigkeiten hierüber zogen sich durch Monate hin; zuletzt beschloß der Rat, am Herkommen auch in diesem Falle festzuhalten, und lehnte eine weitere Untersuchung ab. Damit aber gab sich Lütold Münch nicht zufrieden. Er sandte der Stadt seinen Feindschafts- und Absagebrief, im Februar 1409, und mit ihm sandten gleiche Briefe nicht weniger als hundertundsechszehn Herren, Edle und sonstige Anhänger, dabei Graf Wilhelm von Montfort, Wilhelm vom Ende, Albrecht von Hohentann, ein Truchseß von Dießenhofen, Einer von Heudorf u. dgl. Auffallenderweise kein einziger Oberrheiner, sondern Schwaben und Bodenseeherren, denen doch die Sache selbst gleichgültig war und nur das Lärmmachen sowie das Bedrohen der Stadt Vergnügen bereitete.

Dennoch kam es zu einer Verständigung. Im April 1409 schloß Lütold Münch eine solche ab mit den neun Münchensteiner Männern und mit der Stadt Basel, des Inhalts: wenn er innert Jahr und Tag auf Grund spezieller Forderungen, die ihm zustehen, die Neun zurückfordert und diese Forderungen erweist, nach der Stadt Herkommen und Gewohnheit, so sollen sie ihm folgen, andernfalls aber in Basel bleiben.

Es war dies durchaus keine „unehrliche Richtung“, wie der den Rotberg und Ehrenfels feindliche Schreiber im Ratsbuche will glauben machen,

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 366. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/385&oldid=- (Version vom 1.8.2018)