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Die Strafen lauteten durchweg auf Verbannung aus der Stadt, bei den Anführern auf Verbannung für ewig; über die weniger Kompromittierten wurde Verweisung auf kürzere Zeit verhängt.

So hatte der Rat gesiegt, und die Zustände, die Ursache dieses Sturmes gewesen waren, dauerten fort. Die Ratsordnung, erweitert durch das neue Gesetz über die Zunftmeisterwahlen, gab die völlig legale Form für die Herrschaft Weniger, für die Konzentration aller öffentlichen Gewalt in einem geschlossenen Kreise. Es ist aber bemerkenswert, daß die heftigen Streitigkeiten im Innern dieses Kreises selbst, die bei der Lage der Dinge ja nicht ausbleiben konnten, immer bei diesen durch die Ratsordnung gegebenen Grenzen Halt machten. Bei allem Zwist waren die sämtlichen Beteiligten doch durch das gemeinsame Interesse an diesem Besitze verbunden. So herrschsüchtig und gewalttätig Einzelne unter ihnen sich auch erzeigen mochten, Keiner wurde zum Diktator, der die Fesseln von Handfeste und Ratsverfassung sprengte und unter Heranziehung der ganzen Bürgerschaft neue Bahnen beschritt. Man begnügte sich damit, um die Aemter zu hadern, und die Parteiungen, von denen keine Gruppe des Rates verschont blieb, offenbarten sich vor Allem beim Streben nach den beiden Hauptämtern, denjenigen des Bürgermeisters und des Oberstzunftmeisters. Man jagte nach diesen, man warb um sie mit Geld und Bitten schon Monate vor der Wahl, beim Bischof selbst und bei den ihn Beratenden, namentlich den Domherren. Haß und Zwietracht unter den Petenten und ihren Anhängern war die Folge, und den Schaden trug natürlich die Stadt.

Was bei solchen Zuständen möglich war, sagt der kurz nach dem Aufruhr von 1402 beginnende Handel, der unter dem Namen des Rotbergischen und Ehrenfelsischen Handels bekannt ist.

Ein zwischen den Achtburgern Jakob Zibol und Peter zum Angen bestehender Streit kam bei der Oberstzunftmeisterwahl im Sommer 1403 zur Entscheidung. Dem Zibol, der seit 1391 das Amt inne hatte, trat Peter zum Angen mit seiner Bewerbung entgegen. Er war jünger und gehörte noch gar nicht dem Rate an. Aber er verfügte über einen starken Anhang und drang mit seinem Begehren nun auch bei Bischof Humbert durch. Er erhielt das Amt, und damit war den Zuständen im Rat für die nächsten Jahre die Richtung gegeben.

Zunächst freilich fand hier Peter zum Angen einen erbitterten Gegner in Henman Fröwler von Ehrenfels; dieser hatte 1398 und 1400 das Oberstzunftmeisteramt innegehabt, wurde aber 1402 und 1404, wohl auf Antreiben des zum Angen übergangen; er selbst hinwiederum hatte wie

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 347. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/366&oldid=- (Version vom 1.8.2018)