Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 1.pdf/280

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Adel, der äußerlich mit diesem verbunden, innerlich aber jenem verwandt war. Nunmehr scheint sich eine Klärung dieser Verhältnisse vorzubereiten in der Weise, daß Achtburger und Zünfte sich einander nähern und der Adel ihnen gegenübersteht. Wesen und Wert des Handwerkerstandes wachsen, und die häufige Beiziehung der Zunftmeister zu Ratsgeschäften zeigt, daß die Burger im Rat ihre Stärkung auf dieser Seite bei den Zünften zu finden wissen, dem Adel gegenüber, der durch die sich ausbildende Fürstenmacht, vor allem Oesterreichs, angezogen den Weg allmählicher Entfremdung von der Stadt beschreitet.

Die Tendenz zu engem Zusammenschließen der rein städtischen Elemente wurde jedenfalls gefördert durch die gewaltig bewegten Zeitumstände. Der Streit des Kaisers mit dem Papste, die Kämpfe der Gegenkönige und der Gegenbischöfe machte allenthalben das städtische Wesen mündig. Auch in Basel. Doch ist der Verlauf nicht erkennbar. Nur Vereinzeltes, wie die Erwähnung eines sonst nicht begegnenden, in seiner Art nicht zu deutenden städtischen Amtes, des rector oder praefectus consulum, neben Bürgermeister und Oberstzunftmeister, weist auf Umgestaltungen und Krisen vielleicht heftiger Art hin. Die Worte, mit denen das Domkapitel, stolz auf seine noch nie durch Mitgliedschaft eines Plebejers befleckte Reinheit, 1337 von dem Schaden redet, den die städtische Verfassung durch Hinzutritt von Leuten aus dem Volke erlitten habe, gelten Aenderungen, die Aufsehen erregten. Es sind die Jahre, die z. B. auch in Straßburg und Zürich Verfassungsänderungen brachten; daß Aehnliches hier geschah, wurde begünstigt durch das andauernde Fehlen eines Bischofs, die Führung des Regiments durch einen oft abwesenden Administrator, dann wieder nach der Wahl des neuen Bischofs durch dessen monatelanges Fernebleiben.

Deutlich erkennbar sind uns nur zwei Fakten; sie haben als Ergebnis einer solchen Umwälzung zu gelten.

Das eine ist das Statut des Domkapitels vom 22. März 1337 über seine exklusive Besetzung aus dem Adel. Wir sind diesem Kapitel schon öfters begegnet; beim Ungeldstreit, wiederholt bei der Bischofswahl trat es energisch für seine Rechte ein. Der Papst selbst gab ihm gelegentlich ein gutes Zeugnis: es habe nicht nur adlige und mächtige, sondern auch gelehrte Mitglieder. Von seiner Stellung im öffentlichen, nicht nur kirchlichen Leben der Stadt war schon die Rede; es bildete eine wichtige Unterstützung für alle Bestrebungen der Basler Ritterschaft. Denn es rekrutierte sich vorzugsweise aus dem Herren- und Ritterstande. Schon 1307 hatte es statuiert, daß seine Mitglieder ritterbürtig sein müßten und höchstens

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 261. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/280&oldid=- (Version vom 1.8.2018)