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der Führung des Generalvikars Johann gegen Ludwig zu unternehmen Willens sind, finden wir im Februar 1335 wieder das Interdict in Basel wirksam; von den Mönchen zu St. Alban vernehmen wir in dieser Zeit, daß sie sich des Celebrierens enthalten. Dann folgen die großen Ereignisse des Sommers 1338: die Erklärungen der Kurfürsten zu Lahnstein und Rense und die Erlasse des Kaisers zu Frankfurt, durch welche die Ansprüche des Papstums auf die Uebertragung der kaiserlichen Gewalt zurückgewiesen, die Rechte des von den Kurfürsten Gewählten festgesetzt wurden. Die Wirkung dieser Beschlüsse, in denen Kaiser und Fürsten, wenn auch nur für kurze Zeit, vereinigt zusammenstanden, ging mit Macht durch das Reich; und als nun Kaiser Ludwig dem Klerus insgesamt bei Strafe der Friedlosigkeit befahl, trotz päpstlichen Prozessen Gottesdienst zu halten, da brach in den Städten der Sturm los gegen alle Geistlichen, die dem Papste mehr gehorchten als dem Kaiser. Sie sollten singen oder aus der Stadt springen, hieß es. In Konstanz nahm Welt- wie Klostergeistlichkeit, durch die Bürgerschaft gezwungen, jetzt den Gottesdienst wieder auf, der seit 1326 geruht hatte; Zürich vertrieb seinen Klerus, weil er sich nicht fügen wollte, und elf Jahre lang blieb die Stadt ohne Singen und Gottesdienst. Der Dominikanerkonvent zu Straßburg, der bis dahin das Interdict nicht beobachtet hatte, dies aber jetzt tat und das Singen einstellte, mußte aus der Stadt weichen.

Von alledem ist in Basel nichts zu finden. Hier sehen wir eine Bevölkerung, die zum großen Teil kaiserlich gesinnt ist und trotzdem den Klerus das Interdict halten läßt. Daß dies geschehen konnte, ist auffallend. Wir vermögen diesen Zustand nur aus dem Willen der damaligen städtischen Behörden zu erklären.

Es ist zu beachten, daß während des ganzen Jahrzehnts nach 1338 die Ritter Konrad Münch und Konrad von Bärenfels in der Bürgermeisterwürde alternierten. Wir werden die Art dieser beiden Männer kennen lernen bei der merkwürdigen Scene der Absolution Basels 1347; diese Art, die es nicht zum Aeußersten will kommen lassen, war mit ihnen, solange sie an der Spitze der Stadt standen, hier offenbar maßgebend. Zeugnis davon sind die Stadtfrieden, Einungen, die gerade in der kritischen Zeit der ersten Erregung, zu Beginn 1339, für Bürgerschaft und Pfaffheit erlassen wurden. Beide Bürgermeister hielten von Haus aus jedenfalls zum Papste; aber wie es ihrem persönlichen Interesse entsprach, alles Gewalttätige vom papstgetreuen Klerus fernzuhalten, so ihrer Politik, auch in der andern Richtung nicht schroff zu sein. Eine duldsame Auffassung

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 251. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/270&oldid=- (Version vom 1.8.2018)