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Einzelnen. Das öffentliche Leben der Stadt wurde durch sie nicht ausgefüllt; ein ganzer Komplex von Verwaltung, Politik, Betätigung bestand unbeeinflußt daneben.

Zu erinnern ist hiebei an einige Zerwürfnisse und Fehden, die aus dieser Zeit gemeldet werden, ohne daß wir ihren Anlaß bestimmt erkennen. Solcher Art war der Krieg der Stadt mit Werner Truchseß von Rheinfelden und seinen Anhängern, in dessen Verlauf die den Vitztumen zustehende Burg Waldeck von den Baslern eingenommen wurde. Ein andrer Zug geschah im Herbst 1332; die Basler legten sich vor Schloß Röteln; doch hinderte Vermittlung Dritter den Sturm; Anlaß des Streites war die Tötung des Basler Bürgermeisters, wahrscheinlich des Burchard Werner von Ramstein, durch den Markgrafen Rudolf von Hochberg gewesen.

Sodann beginnt in dieser Zeit ein neues Element in der Geschichte der Stadt sich geltend zu machen: Landfriede und Bündnis.

Unter Landfrieden sind Maßregeln gegen Mißbrauch des Fehdewesens, zur Sicherung des Verkehrs und des Handels zu verstehen. Nicht um Landfriedensgesetze des Königs handelt es sich dabei, sondern um provinzielle Landfriedenseinungen der Fürsten und Städte; in solchen Provinziallandfrieden bestand seit König Rudolf die Haupttätigkeit auf diesem Gebiete. Ihr Wesen war, daß für eine bestimmte Zeitdauer und einen bestimmten Bezirk die Wahrung des Landfriedens vereinbart wurde, unter Aufstellung amtlicher Landfriedensausschüsse, denen die Ausführung im Einzelnen übertragen war.

Aber diese Landfriedenseinungen gingen bald über ihren ersten und eigentlichen Begriff hinaus. Sie wurden zu Schutzbündnissen; neben der Handhabung des öffentlichen Friedens dienten sie der Politik der einzelnen Bundesglieder.

Für die Geschichte Basels im vierzehnten Jahrhundert sind diese Vereinigungen charakteristisch. Unaufhörlich hat sich die Stadt an ihnen beteiligt; ihre politische Selbständigkeit kommt am deutlichsten in ihnen zum Ausdruck.

Die frühesten sind Provinziallandfrieden, bei denen noch der König selbst mitwirkte, 1301 Albrecht, 1310 Heinrich. Außer ihnen schließen beide Male den Vertrag dieselben Mächtigen des Landes: die Landgrafen, die Bischöfe von Basel und von Straßburg, die Städte Basel und Straßburg; der Landfriede gilt für das Gebiet zwischen Birs und Selz, Rhein und Vogesen. Diesen beiden Bünden folgten zahlreiche andere, an denen Basel jeweilen teilnahm, deren Zusammensetzung im übrigen aber eine wechselnde

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 245. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/264&oldid=- (Version vom 1.8.2018)