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Gesetze der Orden und in jedem Hause gleich. Der Lesemeister unterrichtete die jungen Mönche, gab ihnen Anleitung zum Beichthören, zur Schriftauslegung, zur Polemik gegen die Haeresie; die Ausländer unter ihnen hatten die Landessprache zu lernen. In unsern Urkunden ist von diesem Schulhalten begreiflicherweise nichts zu lesen; einen Hinweis gibt einzig die Stiftung des Konrad Probus, der für die Aufzucht junger armer Minoritenschüler eine jährliche Summe aussetzte. Neben den Schulen der einzelnen Konvente aber bestanden die Generalstudien oder Provincialstudien des Ordens, wohin taugliche Brüder zu höherer Ausbildung gesandt wurden.

Aller dieser Unterricht aber, von der Kirche geregelt und erteilt, sollte zunächst nur den Bedürfnissen der Kirche selbst dienen. Eine Laienbildung, eine Bildung als Allgemeingut war daher nur zu erlangen, wenn die gegebene Vertreterin des Laientums, nämlich die Stadt, die Gemeinde, sich der Schule annahm. Wir wissen, daß anderwärts das dreizehnte Jahrhundert städtische Schulen entstehen sah, daß vereinzelt sogar Stadt und Kirche um die Schule kämpften. Für Basel liegt ein bestimmtes Zeugnis nicht vor. Aber jener Magister Johann, Knabenschulmeister in Basel, der 1285 uns begegnet, dürfte doch als städtischer Schulmeister, als Lehrer an einer städtischen Anstalt, aufgefaßt werden.


Um so deutlicher sehen wir auf einem andern Gebiete die Stadt der Kirche folgen und sie beerben.

Die Armenfürsorge lag in den Händen der Kirche; auch was von Weltleuten für die Armen und Notleidenden geschah, kam, sofern es sich um größere und dauernde Veranstaltungen handelte, durch Vermittlung kirchlicher Institute zu seiner Bestimmung. Dies gilt vor allem von den Armenspenden, die bei Klöstern durch private Wohltätigkeit veranstaltet wurden. Sie waren sehr häufig. Die Verfügungen des Johann Hurrebold 1284, des Herwig 1297, des Altscholaster Johann 1265, der Begine Hirnapussin 1300 sind nur einzelne Beispiele aus der Fülle. Der Kirche wurden dabei Summen Geldes oder noch eher jährliche Fruchtgefälle übergeben mit der Bestimmung, an kirchlichen Festen oder am Jahrestage des Stifters Brot, Wecken, Schuhe, Tuch unter die Armen auszuteilen.

Neben dieser vermittelnden Tätigkeit der Kirche stand ihre eigene organisierte Fürsorge.

Alle Armenanstalten des früheren Mittelalters waren bei Klöstern oder Stiftern. „Das Hospital gehörte zur Klosteranlage fast wie die Kirche.“

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 173. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/192&oldid=- (Version vom 29.9.2019)