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ihm zugetanen Frauen ringsum in seinen Häusern wohnen; das vornehme Gegenspiel hiezu sind die Verhältnisse auf Burg und zu St. Peter. Natürlich besaß jedes Kloster auch einzelne, in entlegenere Stadtteile verzettelte Liegenschaften; aber im allgemeinen haben wir es mit Komplexen von Klostergut zu tun, welche die Stadt beinahe in Bezirke zerfallen lassen.

Dieser städtische Besitz der Kirche ist in vielen hunderten von Urkunden vor uns ausgebreitet, und im Schicksal dieser Liegenschaften und Häuser, wie es von Jahr zu Jahr sich wandelnd bezeugt wird, vollzieht sich vor unsern Augen eine privatrechtliche Entwicklung der interessantesten Art. Die Parzellierung des städtischen Bodens, die Verleihung dieser Hofstätten durch Stift oder Kloster zu Erbzinsrecht, der Hausbau des Zinsmanns, das Aufnehmen von Kapital durch diesen nicht auf die Hofstatt, die nicht sein Eigen war, aber auf das Haus, das ihm gehörte, endlich der Verkauf der Liegenschaft selbst durch den Beliehenen, aber unter Wahrung des grundherrlichen Eigentums, das ist ein immer wieder vor uns geschehender Gang. Seine Wirkung war dann das allmäliche Erlöschen des ursprünglichen Eigentums der Kirche. Aber in unserer Periode ist diese Entwicklung noch lange nicht geendet; wir stehen dem vollen Flusse, dem bewegtesten Leben gegenüber. Noch ist die Kirche Eigentümerin ihrer Hofstätten und bezieht als solche bei jeder Handänderung des Beliehenen eine Anerkennungsgebühr, vor allem aber jährlich den Zins, der zumeist in Geld, aber auch in Naturalien wie namentlich Wecken, Brotringen, Hühnern, Pfeffer, Wachs besteht.

Die Ergänzung dieses städtischen Besitzes sind die Güter auf dem Lande. Keines unserer Stifte und Klöster ermangelt solcher. Es sind Besitzungen aller Art, Eigengüter, Zinsrechte, Gefälle, und als wichtige Objekte Kirchensätze. Sie finden sich der großen Mehrzahl nach im Sundgau, viel seltener im Breisgau; im Sisgau ist hauptsächlich St. Alban begütert. Daß hier Verhältnisse bestehen, die von denen des städtischen Gutes sich unterscheiden, daß Recht und Betrieb hier andre sind, ist natürlich. Schon die Art der jährlichen Abgaben zeigt dies. Die Naturalabgaben überwiegen weit und sind aufs mannigfaltigste gestaltet: Korn- und Weinzinse vor allem, sodann Stroh, Gemüse, Eier und Käse, Becher voll Oeles, Lämmer, Gänse und anderes Geflügel; aber auch Rebstecken werden gezinst, und einen breiten Raum nehmen Dienste ein, wie Fuhre und Beherbergung. In Wintersingen hat St. Leonhard zwei solcher Herbergsrechte, das eine im Frühling, das andre im Herbst, jedesmal zu 31/2 Pferden; als ein halbes Pferd wird das des Kochs gerechnet, der den Propst bei diesem

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 163. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/182&oldid=- (Version vom 1.8.2018)