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daß eine geraume Zeit lang, und nachdem der Martinssprengel abgesondert war, nicht sehr viele Häuser und Seelen unter St. Alban zu stehen kamen. Das Domstift mit seinen Pertinenzen war jedenfalls vom Gemeindeverband eximiert, und es ist daran zu erinnern, daß die Stadtmauer in der ersten Zeit wahrscheinlich in der Richtung der heutigen Bäumleingasse lief. So blieb in der Tat kein großes Gebiet mehr. Aber die Stadt wuchs auch nach dieser Seite hin; und die Stadtmauer wurde auf die Linie Wasserturm-Kunostor hinausgeschoben. Im Gebiet der Berechtigung von St. Alban trat infolge hievon keine Änderung ein; aber Bedeutung und Inhalt dieses Rechtes hob sich mächtig durch die Überbauung des nun von den Mauern geschirmten Terrains. Nicht zum Wohlgefallen des Domstifts. Die Inbrunst, mit der einst Burchard so Großes seinem Heiligen dargebracht, wirkte schon lange nicht mehr, und mit Widerwillen sahen zumal die Domkapläne, wie die Geistlichen von St. Alban hier vor ihren Augen im Bereiche des Münsters amteten, die Sakramente spendeten, Einfluß und Anhang hatten, Gebühren erhoben. Daß das Kloster auch in außergewöhnlichen Fällen seine Rechte geltend zu machen verstand, zeigte sich bei der Niederlassung der Barfüßer innerhalb der Stadtmauern 1250, die nur mit seinem Consense geschah. Es verlautete auch, daß St. Alban, um der wachsenden Arbeit besser genügen, den seiner Sorge Befohlenen wirksamer beistehen zu können, den Bau einer Kirche mit Kirchhof innerhalb der Mauern plane. Nun rührten sich die Domkapläne. Sie brachten 1256 den Bischof Berthold dazu, ausdrücklich zu erklären, daß seit unvordenklichen Zeiten die Domgeistlichen befugt seien, den Bewohnern der alten Stadt von Lallos Turm (Fahnengäßchen) aufwärts bis zu den Stadtmauern die Sakramente zu spenden. Ein Schiedsspruch sodann, den der Bischof bestätigte, stimmte hiermit überein, sprach die Gemeinde innerhalb der Mauern dem Kloster ab und teilte sie dem Domkapitel zu. Aber die Mönche von St. Alban fügten sich keineswegs. Sie suchten das Recht, das ihnen in Basel vorenthalten wurde, am apostolischen Stuhle und gelangten hier in der Tat zum Ziel. 1259 wurde in Anagni entschieden, daß die umstrittene Gemeinde dem Kloster zustehe; das Domstift solle keine pfarrlichen Funktionen gegenüber den Gemeindegenossen ausüben; dafür wurde dem Kloster auferlegt, das Patronat von St. Theodor an das Domstift abzutreten.

So hatte St. Alban seine kirchliche Machtstellung behauptet; dem Domstift konnte die Erhebung seiner Ulrichskapelle zur Pfarrkirche, die kurz nachher gelang, ein Trost für die Niederlage sein. Aber einige Jahre

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 129. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/148&oldid=- (Version vom 1.8.2018)