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an der Augustinergasse, wie die Bewohner der Ulrichsgasse bis zu den Häusern des Brotmeisters und des Ritters von Kaiserstuhl gehörten zu diesem Kreise.

Zum Greifen nahe war der Stadt die ganze Münsterwelt und doch wie entrückt dem gewöhnlichen Verkehr, wie abgesondert durch ihre Rechte und Freiheiten, durch die Immunität der ganzen Ansiedlung, die Fuhrweinfreiheit, Zollfreiheit, Martinszinsfreiheit der Domherren, die diesen und mit ihnen der ganzen Münsterklerisei zukommende Freiheit von Steuer- und Dienstpflicht, während die andern Stifter und Klöster diese Bürden trugen.

Aber auch hierüber hinaus noch repräsentierte das Domkapitel eine ansehnliche Macht. Seine Funktionen als Ratskollegium des Bischofs, als Wahlbehörde waren erheblich; seine Teilnahme am weltlichen Regiment und damit auch an der Stadtherrschaft verschaffte ihm das Recht, Zwei aus seiner Mitte zu den Kiesern des Rates abzuordnen. Und wie stark steht es da, wenn es als Gegner des Bischofs auftritt, dessen schlechte Wirtschaft rügt, sich der Beeinflussung der Wahlen in das Kapitel erwehrt. Dem entspricht, daß schon frühe eine Teilung der ursprünglich einheitlichen Stiftsgüter zwischen Bischof und Kapitel stattfand. Wir sehen zwei getrennte Vermögensverwaltungen und gelegentlich das Domkapitel sogar als Gläubiger des Bischofs.

Unter den Kapitelgütern nahm aber das zur Dompropstei gehörende den ersten Rang ein, mit einem weitverteilten Reichtum an Ländereien und Rechtsamen ringsum im Stadtbann, in Hüningen und zu Michelfelden, in Bubendorf, Benken, Hagental, Spechbach, Istein usw. In dem stattlichen Hofe des Propsts an der Rittergasse zu Basel, neben der leimenen Stege, die dort zur Marienkapelle hinaufführte, war die Stätte des Gerichtes, an das als letzte Instanz der Rechtszug von den Dinghöfen der genannten Dörfer ging.

Unverkennbar lebt in allen diesen Verhältnissen des Domstifts eine Größe, die kein anderes Stift noch Kloster Basels hat. Wir erinnern uns an den schon einmal betonten Zusammenhang mit den allgemeinen Dingen, der hier waltete. Durch königliche Stiftungen war das Münster ausgezeichnet. Zwar wurde das Andenken Kaiser Heinrichs II. noch nicht gefeiert, aber der Domschatz bewahrte herrliche Gaben dieses Wohltäters, die seinen Namen festhielten. Alljährlich wurde die Jahrzeit feierlich begangen, die einst Kaiser Heinrich III. für sich und seine Gemahlin, für seine Eltern Konrad und Gisela und für den Würzburger Bischof Bruno hier gestiftet hatte. Auch die Namen des

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 126. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/145&oldid=- (Version vom 1.8.2018)