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die Goldschmiede gegeben haben, die in ihrem Handwerk zwar für sich allein dastanden, durch die Art des Gewerbes aber, die in der Vorschrift über die Silberwage als eine verwandte Art zum Ausdrucke kam, sich mit den Hausgenossen verbunden fühlten. Sie bedurften auch der zünftigen Organisation mehr als die schon durch das Monopol ihrer geschlossenen Gesellschaft geschützten Wechsler. Daß dann aber doch diese, nicht die Goldschmiede der neuen Zunft den Namen gaben, war Folge ihres Ansehens, vielleicht auch eines numerischen Uebergewichts.

Ueber die Zeit der Entstehung der Hausgenossenzunft sind wir nicht genau unterrichtet. Das Statut von 1289 schließt ihr gleichzeitiges Bestehen keineswegs aus. Wie bei den Bäckern, so handelte es sich auch hier um spezielle Befugnisse und Funktionen, deren Regelung zwischen Bischof und Verband vor sich ging und die übrigen Rechte des letztern nicht berührte. Um dies Verhältnis klar zu machen, genügt ein Hinweis darauf, daß die Bischöfe noch im fünfzehnten Jahrhundert wiederholt ihr Recht, beim Amtsantritt einen Hausgenossen zu wählen, ausübten. Angehörige der Zunft waren zu Beginn wohl nur die Wechsler und die Goldschmiede; seit dem Uebergang der bischöflichen Münze an die Stadt gehörten ihr auch die Münzer an.

Endlich die Weinleute. Die Quellen fließen hier überaus dürftig. Aber wie beträchtlich schon frühe die Weinproduktion war, zeigen die Bestimmungen des Bischofsrechts über den Fuhrwein, zeigen überhaupt die zahlreichen Weingefälle, die oft erwähnten Keller, das einzelne Beispiel der fünfzig Weinfuder im Münchenhof 1308; die Befreiung der Domherren u. s. w. von dieser Abgabe sowie das Bannweinrecht des Bischofs sprechen dafür, daß die Grundherrschaften starken Weinverkauf betrieben. So haben wir uns Weinmarkt und Weingewerbe schon bei Zeiten als sehr belebt vorzustellen, und was bei den übrigen Gewerben zur Zunftbildung führte, tat dies auch hier. Die früheste Erwähnung der Weinleutenzunft fällt in das Jahr 1311.

So viel von den Zünften. Am Rate selbst haben sie nur während kurzer Zeit teilgenommen. Aber schon ihre organisierte Vertretung im Kolleg der Zunftmeister kann als etwas Großes gelten. Die Geschlechter, die sofort nach Heinrichs von Neuenburg Tod den fernern Beisitz Zünftiger im Rat gehindert zu haben scheinen, mußten doch dieses Zusammentreten der Zunftmeister zu einem Kollegium neben dem Rat und dessen Beteiligung am öffentlichen Leben geschehen lassen.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/128&oldid=- (Version vom 17.7.2016)