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sich findet. Sein Vorkommen ist ein auffallend verbreitetes und erhält besondere Bedeutung dadurch, daß es auch im Wappen der Safranzunft selbst steht. Der Gedanke an ein ursprünglich gemeinsames Zeichen und an alten Zusammenhang ist daher nicht wohl abzuweisen. Dieser Verband aller Kaufleute, der zur Vertretung gemeinsamer Interessen, zur Geselligkeit, zur Hilfe in Not dienen mochte, dauerte aber nur solange, als der Kaufmannsstand sich noch als Einheit fühlen konnte. Dies war nicht mehr der Fall, wenn auch beim Handwerk einzelne Betriebe, z. B. der Eisenhandel, größere Ausbildung erlangten. Dies mußte innerhalb des allgemeinen Verbandes zur Spezialisierung führen. Die Genossen gingen auseinander. Nach der einen Seite schieden die Burger aus, nach der andern Seite gliederten sich einzelne Berufe den Handwerkern an oder schlossen sich zu eigenen engern Verbänden zusammen. Diese ganze Umgestaltung fiel wohl mit der Entstehung der Zünfte zeitlich zusammen.

Auf solchem Wege scheinen Schlüsselzunft und Safranzunft entstanden zu sein. Die letztere war die Zunft der Krämer und namentlich der mit Spezereien Handel Treibenden, die erstere die Zunft der Tuchhändler, der Gewandschneider, mit all dem Ansehen ausgestattet, das den Vertretern dieses Handelszweiges durchweg zukam. Aber ihr offizieller Name „Kaufleutenzunft“ hielt die Erinnerung an ihre Vorgeschichte fest, an die alte Basler Kaufleutengilde, aus der sie hervorgegangen.

Als früheste Spur dieser beiden Zünfte darf vielleicht die große Allmendurkunde von 1250 gelten, in der neben den Handwerkergruppen der coartifices eine aus Walther vom Stern, Werner und Burchard Rot, Arnold Fuchs und Winhart bestehende Gruppe steht. In der Ratsliste 1274 sodann würden unter Jakob Stamler, Johann Steblin, Walther Winhart und Wilhelm an der Freienstraße die Beisitzer dieser beiden Zünfte im Rat zu sehen sein.

Weiterhin die Hausgenossenzunft. Es findet sich gleich zu Beginn ein Doppeltes: die vom Bischof für Ausübung seines Münzrechts bestellten Beamten (Münzmeister, Münzer, Münzknechte) und die Gewerbsleute, denen der Bischof das Wechselrecht erteilt hat. Die Aufzeichnung über das Bischofsrecht, die Kategorieen bestimmt auseinanderhaltend, zeigt die Regelung dieser Verhältnisse. Der Münzmeister, der bei Anfertigung der Münze unter der Kontrolle des Schultheißen steht, wacht seinerseits über die Münze in der Stadt und im ganzen Bistum und straft die Falschmünzer. Aber weil die Ausübung des Münzregals nur möglich war, wenn der Bischof auch allen Kauf und Verkauf von Silber in seiner Gewalt hatte,

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 107. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/126&oldid=- (Version vom 17.7.2016)