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einzigen über alle zugleich. Er wurde jährlich gewählt und sein Auftrag war, die neue Ordnung einzurichten und zu handhaben, wenn nötig zu korrigieren. Er war Hüter des Condikts gegen außen, zugleich Vertreter der Rechte des Bischofs gegenüber der Zunft. Aber wie diese Rechte verblaßten, verschwand auch dieser Zunftregent. Die Schneidernurkunde, die ja auch darin einen Punkt der Entwicklung markiert, daß sie das Condikt und dessen Approbation nicht mehr erwähnt und die Wahl des Zunftmeisters der Zunft gibt, nennt den Ministerial nicht mehr. Die ersten Anfänge waren vorüber; die Sache stand als eine gefestete und bewährte da.

Drei Zunfturkunden sind durch Heinrich von Neuenburg erlassen worden; sie zeigen eine neue Behandlung. Deutlich spricht sich in ihnen die politische Denkweise des Fürsten aus. Er gibt das Privileg nicht wie seine Vorgänger nur unter Teilnahme von Domherren und Ministerialen, er zieht Rat und Gedigen auch heran. Er schließt ein Bündnis mit der Zunft, unter gegenseitigem Gelöbnis der Hilfe in allen Nöten. Auf der Grundlage der Allianz folgen sodann die Bestimmungen, im einzelnen von denjenigen der früheren Periode wenig abweichend; aber wie die Sprache, so ist die ganze Auffassung eine andere. Die Stellung der Zunft im Gemeinwesen, unter ihrem Banner, als Verbündete des Bischofs, ist eine merkwürdig gehobene; ihr entspricht die innere Selbständigkeit. Sie hat nun das Recht, neben dem Meister sich einen Ausschuß von Sechsern zu wählen. In dem schönen prägnanten Deutsch dieser Urkunden wird der Zunftzwang nicht mehr formuliert als der Ausschluß der sich nicht Fügenden, sondern positiv und energisch als das Hereinzwingen eines Jeden, der sich mit dem antwerk bigat.

In dieser Weise hat Bischof Heinrich die Zünfte der Gärtner und Weber organisiert; wie er, in bemerkenswerter Weise, der Bauleutenzunft einen Brief gab als Erneuerung und Umformung ihres alten Lütoldischen Privilegs, so verfuhr er vielleicht auch gegenüber andern schon bestehenden Zünften.

Mit diesen Stiftungsbriefen und den Erwähnungen einzelner Meister und Zünfte ist aber die Zunftreihe, wie sie vom vierzehnten Jahrhundert an vor uns steht, noch nicht gefüllt. Es fehlen noch die vier sogenannten Herrenzünfte (Kaufleute, Hausgenossen, Weinleute, Krämer), die Rebleute (Grautücher), die Scherer Maler Sattler, die Fischer und Schiffleute.

Hierüber ist folgendes zu sagen:

Die Fischer und Schiffleute erhielten erst am 15. Februar 1354 eine Zunft.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 104. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/123&oldid=- (Version vom 17.7.2016)