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dieser Familie zeigt scharf das damals auf sozialem Gebiete Mögliche. Sie beginnt mit dem Krämer und führt das Geschlecht stetig aufwärts; zunächst noch ganz im Bereiche der Petersgesellschaft, unter Burgern und Kaufleuten; aber Ludwigs Sohn Konrad, durch Reichtum und persönliche Fähigkeit gehoben, begegnet uns immer häufiger in den vornehmen Kreisen, oft als der einzige bürgerliche Zeuge neben Edelleuten, bis er den letzten Schritt tut, das ritterliche Lehen von Hertenberg erwirbt und sich Edelknecht nennt.


Ritter und Burger waren zwei privilegierte Klassen, aber im Verhältnis zur Bevölkerung nur kleine Komplexe. Wir haben uns klar zumachen, daß, wenn sie auch in der Urkundenwelt dominieren, sie in der Wirklichkeit von einer wimmelnden Menge umdrängt waren, deren lautes tausendstimmiges Leben sie weit übertönte.

Diese Wirklichkeit, die an und für sich ja keines Zeugnisses bedürfte, ist doch auch in unserm Schrifttum nicht ohne Spuren geblieben. Schon frühe machen sich Basler geltend, die weder Ritter noch Burger sind: 1193 Gisilbert, Hugo von der Walke, Werner vom Runs; 1202 Eberhard Faßbind; 1213 Volkmar vom Steg, Eppo der Metzger; 1223 Dietrich, Konrad, Arnold u. s. w. Das sind nur Namen, nur ganz vereinzelte Personen, die zufällig aus der Masse hervortreten.

Noch im dreizehnten Jahrhundert zeigt uns die Einwohnerschaft den alten gemischten Zustand. Die Stadt umschließt alte und neue Einwohner, Freie und Hörige. Die letztere Klasse haben wir nicht allein auf den Grundherrschaften des Bischofs oder von Klöstern zu suchen, sondern auch unter dem Gesinde von Rittern und Burgern. Daß solche Eigenleute sogar das Bürgerrecht erwerben konnten, setzt das Bischofsrecht als möglich voraus. Wie aber im übrigen hinsichtlich der Einwanderung unfreier Leute verfahren wurde, wissen wir nicht. Die Regel richtete sich hiebei wohl nach dem Bedürfnis, und dieses war jedenfalls nicht immer dasselbe. Insbesondere darf von dem, was für die Gründungsstadt Kleinbasel galt und was dort nachweisbar geschah, nicht ohne weiteres auf Basel geschlossen werden.

Auch als Grundeigentümer stehen Ritter und Burger nicht allein da. Wir finden Eigen des Bischofs, der Stifter und der Klöster. Wir finden auch Auswärtige, sowohl Klöster als Laien, hier im Besitze freien Eigens. Ebenso Juden. Und dem entspricht, daß auch eingesessene Nichtbürger Eigen besitzen konnten. Spuren eines verbreiteten Eigentums in den Händen einzelner Laien sind auch die Einträge im Münsteranniversar über

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 94. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/113&oldid=- (Version vom 17.7.2016)