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Jahrhunderts am bischöflichen Hofe nachzuweisen sind. Sie galten dem Dienst um die Person des Fürsten, der Leitung seines Haushaltes und Hofstaats; da es sich um wichtige Verrichtungen handelte und die Aemter als erbliche in den Händen stets derselben Ministerialenfamilien blieben, so entwickelten sie sich zu ansehnlichen Komplexen von Berechtigungen aller Art, deren Spuren noch bis ins neunzehnte Jahrhundert gedauert haben. Als Kämmerer erscheinen frühe die Reich, aber neben ihnen gab es noch ein Rittergeschlecht, das den Amtsnamen selbst führte. Truchsessen waren die von Schönenberg. Auch die Aemter des Schenks, des Marschalks, des Küchenmeisters gaben denen, die sie von Generation zu Generation vererbten, den Namen. Von der zweiten bischöflichen Hofhaltung her traten ihnen die Marschalke von Delsberg, aus den edeln Dienerschaften der Grafen die Marschalke von Wartenberg, die Schaffner von Pfäffingen, die Truchsessen und die Marschalke von Froburg entgegen; die Truchsessen von Rheinfelden waren Reichsministerialen.

Die Gotteshausdienstmannen und ihr Gesinde waren frei von allem Zoll zu Basel, ihre Eigenleute und ihr Gesinde frei von Gewerf und Aufgebot; von dem auf ihrem Eigen wachsenden Wein hatten sie die Fuhrweinabgabe nicht zu entrichten; in ihren Häusern konnte Jeder des Asyls genießen, außer gegen den ordentlichen Richter; auch durfte man in diesen Häusern weder Gut noch Leute mit Arrest belegen; ohne ihren Willen konnten ihre Eigenleute nicht zu Bürgern angenommen werden; und während sonst Jedermann vom Silberkauf den Schlagschatz an den Bischof zu entrichten hatte, waren sie davon befreit, wenn sie das Silber kauften für den Erwerb von Grundeigentum, für Wallfahrten und Kriegszüge, für Hochzeitsfeste, für Anschaffung von Roß und Harnisch.

In solcher Weise steht die Ritterschaft vor uns, ansehnlich an Umfang, ausgezeichnet durch ihr Leben in der Nähe des Fürsten, durch Waffenwerk und ritterliche Kunst. Sie waren die Glänzendsten der Stadt, dazu durch diese Privilegien hoch aus der Masse herausgehoben.

Aber was sie uns wichtig macht, ist ihr Verhältnis zum Stadtregiment. Hiefür kommt außer den soeben aufgezählten Freiheiten noch Anderes in Betracht: die Funktionen bei den Zünften, die Anteile an Brückenzoll und neugeprägter Münze, die großen Güterbezirke der Aemter vor den Stadtmauern. Namentlich aber ihre Stellung im Rate des Bischofs. Er befragt sie, bedient sich ihrer Mitwirkung bei allem, was die Stadt angeht. So kann es denn kommen, daß auch diese ritterlichen Herren Bürger heißen.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/102&oldid=- (Version vom 1.8.2018)