Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Millionen Mark Reichszuschuß. Jeder ausgebildete Schüler kostet also das Reich 70 000 RM. Ein teurer Spaß! Nach den Intentionen der Ministerialbureaukratie sollte diese Schule in diesem Jahr aus dem Titel 2 (der hier angeführten Etatsaufstellung) noch extra fünf Millionen für Anschaffung neuer Flugzeuge erhalten - ein Verfahren, das auch in den letzten beiden Jahren geübt worden ist -, das heißt: die Ausbildungskosten pro Kopf erhöhen sich damit auf 170 000 Mark jährlich. Diesen Schwindel glaubt wohl niemand. Was macht also die Verkehrsfliegerschule mit diesem vielen Geld? Wie weit steht sie mit der "Severa" und andern Organisationen in einer Arbeitsgemeinschaft? Denn bei den angeführten dreieinhalb Millionen ihres eigenen Titels sind bereits anderthalb Millionen für "Unterhaltung der vorhandenen Flugzeuge" eingerechnet. Während des Krieges - allerdings bei bedeutend kürzerer und oft auch schlechter Ausbildung - sind von etwa zwanzig Lehrern mit fünfzig Flugzeugen jährlich zirka 1 000 bis 1 200 Schüler ausgebildet worden. Dieser krasse Unterschied sollte genügen, auch wenn der Vergleich kein vollgültiger ist. Oder ist diese Schule etwa ein Rahmen für andre Zwecke?

Es folgen dann Abänderungsvorschläge, die mit dem Satze schließen:

Dann erhält man gute "Lokomotivführer der Luft". Aber das will man nicht, sondern "Luftkapitäne", und für diesen großen Vogel ist eben nur die akademische Jugend prädestiniert - und das darf schon etwas kosten.

Über die Veröffentlichung der beiden Artikel verhalten sich die zwischen den beiden Angeklagten gewechselten Briefe vom 4. und 9. März, sowie 10. April 1929. Sie lauten:

a)

W. Kreiser
Berlin W 35,  Berlin, den 4. März 1929,
Steglitzerstr. 66 I
Tel.: Lützow 8091
Sehr geehrter Herr v. Ossietzky,
Anbei schicke ich Ihnen den versprochenen Luftfahrtartikel. Ich möchte Sie bitten, trotz der Länge des Artikels, möglichst wenig Streichungen daran vorzunehmen. Im Laufe des morgigen
Empfohlene Zitierweise:
Reichsgericht: Urteil im Weltbühne-Prozess, AZ: 7 J 35/29 – XII L 5/31. Leipzig 1931, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WBUrteil13.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)