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Schreiber. Preußischer Minister für Handel und Gewerbe: Vorschriften für die Studierenden und Hörer der Bergakademie in Clausthal (1925)

Bestehende Vereine haben dem Rektor in den ersten vier Wochen jedes Studienhalbjahres ein Verzeichnis ihrer Mitglieder einzureichen. Von Änderungen der Satzung und von Veränderungen im Vorstand oder von der Auflösung des Vereins ist dem Rektor binnen drei Tagen Anzeige zu erstatten.

Verfehlungen gegen Absatz 1 und 2 werden an den Vorständen und nach Umständen an den Mitgliedern disziplinarisch geahndet.

§ 26.

Der Rektor ist befugt, auf Grund eines Beschlusses des Professorenkollegiums Vereine, deren Bestehen die akademische Disziplin gefährdet, vorübergehend oder dauernd zu verbieten.

§ 27.

Gibt das Verhalten der Mitglieder eines Vereins Anlaß zu disziplinarischem Einschreiten gegen sie, so kann der Rektor auf Grund eines Beschlusses des Professorenkollegiums zugleich das Verbot des Vereins aussprechen.

§ 28.

Die Fortsetzung eines verbotenen Vereins zieht für alle Teilnehmer disziplinarische Bestrafung nach sich.

§ 29.

Allgemeine Versammlungen und Festlichkeiten, öffentliche Aufzüge der Studierenden und öffentliche Ankündigungen von dergleichen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Rektors.


B. Für die Hörer.
§ 30.

Die vorstellenden Bestimmungen finden auf die Hörer mit folgender Maßgabe entsprechende Anwendung:

1. Der Hörer empfängt bei der Zulassung statt einer Aufnahme-Urkunde (§ 3) und einer Erkennungskarte (§ 4) eine für das laufende Studienhalbjahr geltende Erlaubniskarte, die ihm als Ausweis dient.

2. Dem Hörer ist es freigestellt, an der für die Studierenden vorgeschriebenen Versicherung gegen Krankheit und Unfall gegen Entrichtung der Kosten teilzunehmen.

Berlin, den 19. September 1925.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

Dr. Schreiber.
Empfohlene Zitierweise:
Schreiber. Preußischer Minister für Handel und Gewerbe: Vorschriften für die Studierenden und Hörer der Bergakademie in Clausthal (1925). Piepersche Druckerei, Clausthal 1925, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vorschriften_f%C3%BCr_die_Studierenden_und_H%C3%B6rer_der_Bergakademie_in_Clausthal._Vom_10.September_1925.pdf/7&oldid=- (Version vom 1.8.2018)