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 Ich nehme also das oben angeführte Capital von 300 fl. an, so betragen die Kosten bey der Aufnahme nach billigern Maaßstab,

5 fl. für Consens-Aufnahms-Gebühren, 1 kr. vom Gulden.
36 kr. Dem Amt für das Consens-Aufnahms-Attestat.
45 kr. Dem Schultheißen und den Taxatoren, jedem 15 kr Frk.
8 bis 10 kr. Dem Amtsboten, die Attestaten hin und wieder zu tragen.
6 kr. ein in den andern gerechnet pro Citat. dem Amtknecht.
6 fl. 35 kr.


 Bey jeder alle vier Jahre erfolgenden Erneuerung können die Kosten betragen:

2 fl. 30 kr. für Renovatur-Gebühren vom Gulden ½ kr.
1 fl. 35 kr. für die übrigen gerichtlichen Gebühren.
4 fl. 5 kr.

 Dieß war aber ehehin noch nicht hinreichend: denn der Consens aufnehmende Unterthan war ehehin noch der Geisel der Geldmäckler