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Ich nehme also das oben angeführte Capital von 300 fl. an, so betragen die Kosten bey der Aufnahme nach billigern Maaßstab,
5 fl. | – | für Consens-Aufnahms-Gebühren, 1 kr. vom Gulden. |
– | 36 kr. | Dem Amt für das Consens-Aufnahms-Attestat. |
– | 45 kr. | Dem Schultheißen und den Taxatoren, jedem 15 kr Frk. |
– | 8 bis | 10 kr. Dem Amtsboten, die Attestaten hin und wieder zu tragen. |
– | 6 kr. | ein in den andern gerechnet pro Citat. dem Amtknecht. |
6 fl. | 35 kr. |
Bey jeder alle vier Jahre erfolgenden Erneuerung können die Kosten betragen:
2 fl. | 30 kr. | für Renovatur-Gebühren vom Gulden ½ kr. |
1 fl. | 35 kr. | für die übrigen gerichtlichen Gebühren. |
4 fl. | 5 kr. |
Dieß war aber ehehin noch nicht hinreichend: denn der Consens aufnehmende Unterthan war ehehin noch der Geisel der Geldmäckler
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Anonym: Von der Consens-Ertheilung und Erneuerung im Bambergischen in: Journal von und für Franken, Band 6. Raw, Nürnberg 1793, Seite 166. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Von_der_Consens-Ertheilung_und_Erneuerung_im_Bambergischen.pdf/6&oldid=- (Version vom 8.5.2023)
Anonym: Von der Consens-Ertheilung und Erneuerung im Bambergischen in: Journal von und für Franken, Band 6. Raw, Nürnberg 1793, Seite 166. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Von_der_Consens-Ertheilung_und_Erneuerung_im_Bambergischen.pdf/6&oldid=- (Version vom 8.5.2023)