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diesen Verlust an ihrem Gehalt leiden würden, eine angemessene Entschädigung zu geben.

 Sollte auch dieser Wunsch nicht erfüllt werden, so glaubte ich, daß die Erneuerung des Consenses wenigstens auf mehr als vier Jahre erstrecket werden dürfte, und dann der Darleiher und Schuldner die Zahlung der Gebühren jeder zur Hälfte übernehmen müßten, da ohnehin auch die ansehnlichsten Capitalisten mit keiner Capitalien-Steuer belästiget sind; und um so eher für die Sicherheit, für die Vorzugsrechte ihrer ausgeliehenen Capitalien, auch einen Beytrag an den Erneuerungskosten zu tragen mit Billigkeit angehalten werden könnten.