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Bambergischen Landen schon verjährte Gebrauch, seine Gelder mit Sicherheit anzulegen, nicht wohl abzuschaffen seyn dürfte, und daß beynahe unübersteigliche Hindernisse erfolgen würden.

 Der an die Sicherheit, an die aus den Consens-Ertheilungen ihm zufließenden Vorzugsrechte in Vergantungen und andern Fällen schon gewohnte Capitalist würde sich durch keine andere Sicherheitsstellung beruhiget finden, besonders da die fürstliche Hofkammer für jeden mit allen Erfordernissen ausgestellten Consens für die bestimmte Zeit haften muß.

 Zur Entscheidung dieser Frage gehört eine vollständige Kenntniß der dermahligen Lage des Consenswesens, politische und kameralistische Untersuchung der Vortheile und des Schadens, bestimmte Herstellung des Credits auf eine minder lästige Art; und wenn alles dieses genau geprüfet, und der Vortheil bey Abschaffung der Consense den Schaden aus deren Beybehaltung überwiegen würde: dann verdiente jener ein Ehrendenkmahl, der das Vaterland über diesen so wichtigen Gegenstand mit einem vollständigen und zweckmäßigen Entwurf bereicherte.