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II.
Von der Consens-Ertheilung und Erneuerung im Bambergischen.
(Zur Beantwortung der in dieses Journals 2ten Band 6ten Heft aufgeworfenen Frage.)

Sie fordern einen ihrer Correspondenten auf, Ihnen eine nähere Nachricht zu geben: ob die Consens-Erneuerung im Bambergischen wegen der damit verbundenen Kosten wirklich eine so drückende Last für die Unterthanen sey, als man vorgibt?

 Mir scheint es erweislich zu seyn, daß die Aufnahme sowohl, als die alle vier Jahre erforderliche Erneuerung der Consense keine unbedeutende Last für die Unterthanen sey.

 Zuvörderst muß ich Sie mit dem Verfahren bey der Consens-Aufnahme und Erneuerung bekannt machen.

 Die Noth drückt einen Unterthan, nach fallen bereits versuchten Credit-Mitteln bleibt ihm nichts anders übrig, als ein Capital auf oberlehenherrlichen Consens aufzunehmen. Es wird das Ansuchen hierüber bey dem Amt angebracht, und in so ferne keine erheblichen Gründe vorhanden sind, dasselbe zu verweigern,