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Bescheidenheit und guter Vernunft, vortragen, und ihrer Entscheidung gewärtig seyn. Geben sich Examinandi bey ihnen an, so sollen sie nichts an denselben nach Affecten thun, weder vor, noch in, noch nach dem Examine, sondern vor dem Examine sollen sie sich fleissig erkundigen, wie es um des Examinandi Mores und Wissenschaften stehe? Erfahren und wissen sie mit Grund, daß er liederlich und dabey noch ungeschickt sey, so sollen sie ihn nicht eher admittiren, bis er sich in beeden gebessert; auf den Fall aber eines ungestümmen Anhaltens des Candidati, oder seines gewesenen Lehr-Meisters, haben sie es vor der Herren Deputatorum Hochadel. Herrl. zu bringen, und deren Ausspruchs einzuhohlen. Hat aber der Examinandus einen guten Leumund, und wird von seinem bisherigen Lehrmeister, oder auch von andern, mit Wahrheit des Fleisses und der erlangten Wissenschaften halben, gelobt und commendirt; oder er ist sonst schon, seiner rühmlichen Aufführung wegen, bekannt; so sollen sie keinen Anstand nehmen, ihn ad Examen zu lassen, es sey dann, daß etwann wegen der Jahre, der Ordnung, und Vielheit der Subiectorum, u. s. f. etwas zu bedenken wäre. In dem Examine sollen sie vornemlich treu, liebreich, sanftmüthig und aufrichtig mit ihm verfahren, und solche Quaestiones oder Problemata ihm vorgeben, die da einem künftigen Schul- und Rechen-Meister zu wissen nöthig, nüzlich und practicable sind; ihre eigene Antworten und Solutiones aber selbst, wo sie dergl. vorzubringen veranlast werden, sollen sie vorhero wol überlegen, und in der Untersuchung dessen,

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Anonym: Von den Teutschen Schulen in Nürnberg in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 430. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Von_den_Teutschen_Schulen_in_Nuernberg.pdf/41&oldid=- (Version vom 1.8.2018)