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Aus diesem Rathsverlaß erhellt, daß die Anzahl der Teutschen Schulen damahls sich über 48 belief, welche nun auf eine geschlossene Zahl gesetzt wurden. Daß sie nicht eher ein geschlossenes Collegium ausmachten, scheint auch daraus zu erhellen, weil sie erst seit 1613 in den geschriebenen Ämterbüchern vorkommen.

Es wurden ihnen auch damahls, so wie einer andern Zunft, einige Vorgeher und Aufseher aus ihrem eigenen Mittel geordnet, welche die übrigen zu Zeiten visitiren, alle halbe Jahre Examen anstellen und die neuen Mitglieder ihres Collegiums examiniren sollten.

Ob sie gleich eine Zunft ausmachten, so standen sie doch nie unter dem Rugsamt, unter welchem sonst die Handwerker stehen, sondern unter einer eigenen Deputation, welche aus zwey Rathsherren besteht, und einen Canzellisten zum Deputationsschreiber hat. In den Ämterbüchern finden sich solche Deputirte aus dem Rath erst seit 1663, es scheinen aber schon seit 1613 dergleichen zur Oberaufsicht über die Teutschen Schulen beständig geordnet gewesen zu seyn.

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Anonym: Von den Teutschen Schulen in Nürnberg in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 393. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Von_den_Teutschen_Schulen_in_Nuernberg.pdf/4&oldid=- (Version vom 1.8.2018)