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aus Feindseligkeit und Verbitterung wider den, welchen er gern abtreiben möchte, auf iemand zu votiren, und die Stimmen anderer an sich zu bringen; Für welchem leztern Griff sich auch derjenige namentlich hüten soll, der selbst gern Vorgeher zu werden gedenkt: damit nirgend ein unordentliches Mittel oder Absehen sich spüren lasse. Immassen sonst auf diesen unzulässigen Fall, der Herren Deputirten Hochadeliche Herrl. die Erwehlung eines neuen Vorgehers pro Autoritate fürzunehmen wissen werden.

Drittens. Dargegen soll ein ieder Schul- Schreib- und Rechen-Meister darauf bedacht seyn, wie er sein freyes Votum einem solchen gebe, von dem er weiß, daß er geschickt, bescheiden, gottseelig, vernünftig ist, und solche Qualitäten an sich hat, die bey einem Vorsteher ihres Ordinis erfordert werden, zumaln in denen Fällen, da er ihres ganzen Corporis Angelegenheiten öfters auch bey der Herren Deputirten Hochadel. Herrl. oder sonst an andern Orten zu tractiren, wie auch denen Examinibus der neu angehenden Schreib- und Rechenmeister bey und vorzustehen hat.

Viertens. Ist es, um dieser und dergl. Ursachen willen mehr, weder nöthig noch nüzlich, auch nicht practicable, daß man eben allezeit, so oft Vorgehere erwehlet werden sollen, in der Ordnung bleibe, wie die Schreib- und Rechen Meister sonst, nach den Annis receptionis, auf einander folgen, sondern daß man hauptsächlich darauf sehe, welche vor andern zu dem Vorgeher-Amt

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Anonym: Von den Teutschen Schulen in Nürnberg in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 428. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Von_den_Teutschen_Schulen_in_Nuernberg.pdf/39&oldid=- (Version vom 1.8.2018)