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noch in die Anzahl der Rechenmaister Verpflichtet werde.

Actum 11 May Ao. 1676.

Item auß Befehl der Deputirten Herren Wohl Edel Gestreng ist den 13 April Ao. 1681. dieser Ordnung folgender Paß uf der Vorgeher suppliciren annectirt worden:

Daß hinfüro kein außgelernter Lehrjung zu den Examen gelassen werden solle, Er könne dann sobald in die Anzahl oder in den Numerum der Schreib- und Rechenmaister eintretten; Wie dann auch kein verpflichter Rechenmaister wann sein Lehrjung seine Zeit erstanden, alsobalden einen andern Lehriungen annehmen, sondern zum wenigsten 2 Jahr sich allein behelffen, Und keinen Schreiber haben solle.


Beylage B.

Fragen für diejenigen, so sich in das Schreib- und Rechen-Examen begeben wollen.

1. Frag: Was ist Orthographia?
2. Fr. Wie viel Buchstaben werden dazu gebraucht?
3. Fr. Was haben diese Buchstaben für ein Ansehen? und wie werden sie ausgesprochen?
4. Fr. Wie werden solche Buchstaben eingetheilet und unterschieden?
5. Fr. Was sind zweylautende Buchstaben?
6. Fr. Was hat es mit denen Buchtsaben b. und p, g, k und j, v, f, und ph für eine Beschaffenheit?

Empfohlene Zitierweise:
Anonym: Von den Teutschen Schulen in Nürnberg in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 418. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Von_den_Teutschen_Schulen_in_Nuernberg.pdf/29&oldid=- (Version vom 1.8.2018)