Seite:Von den Teutschen Schulen in Nuernberg.pdf/25

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Sie ist eingedruckt bey Hirsch in der Catech. Hist. S. 119.

Hiezu kommen noch:

Instruction für die Herren Diaconos, welche die teutsche Schulen visitiren sollen, 1 B in Fol. bey Hirsch. S. 134.

Anweisung zur Catechisation in Frag- und Antwort durch zwey Exempel. 1 B. in Fol. bey Hirsch, S. 139.

Ein Mandat in forma patente vom 11 Dec. 1715 die verneuerte teutsche Schulordnung betr. welches die Beylage C ausmacht.

Instruction für die Vorgehere bey den Schreib- und Rechenmeistern. 1 B. in Fol. welchen ich in der Beylage D abdrucken lasse.

Ob diese Gesetze nach 75 Jahren nicht eine Revision oder Untersuchung bedürften, ob das Nürnbergische Schulwesen in der Stadt und auf dem Land nicht große Verbesserungen brauche, mögen andere beurtheilen. Ich wollte auf diese Sache, die wahrlich wichtig ist, bloß Aufmerksamkeit erregen.




Empfohlene Zitierweise:
Anonym: Von den Teutschen Schulen in Nürnberg in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 414. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Von_den_Teutschen_Schulen_in_Nuernberg.pdf/25&oldid=- (Version vom 1.8.2018)