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verpfändet, welche Verpfändung insonderheit über die Burg Cammerstein, derselbe 1331 ferner bestättigt.[1]

 1329 verkaufte ein Burger zu Schwabach an seine Herrschaft Grafen Emich nebst dessen Gemahlin Anna eine Mühle unterhalb Schwabach. Die noch nicht gedruckte Urkunde ist Erichtag in der ersten Fastenwochen ausgestellt.[2]


§. 23.

 Um das J. 1331 ist Graf Emich gestorben und Anna bereits Wittwe gewesen: daher ist 1331 ein landgerichtl. Entscheid zwischen Anna, Gr. von Nassau und den Großischen Unterthanen zu Heroldsberg erfolgt; daher gedenkt 1331 Burggraf Friedrich seiner Schwester Frau Anna Gräfin von Nassau, Ammannin zu Heroldsberg[3] und deswegen hat sie die Schenkung der Mühle bey Schwabach allein vorgenommen und auch nachher allein Urkunden ausgestellt. Vermuthlich ist er es, der in dem Todenkalender


    richtigsten bekannt gemacht. In Falkenstein Antiqq. Nordg. Cod. dipl. oder IV. Th. N. CXX. p. 115 ist ein nicht ganz richtiger Abdruck.

  1. Wöch. Onolzb. Nachr. 1741. S. 267.
  2. Falkenst. Chron. Schwab. p. 139.
  3. Neuere Anz. S. 105.