Seite:Von dem Aufenthalt und den Besitzungen der Grafen von Nassau in Franken (Teil 2).pdf/2

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Anna, für 500 Mark Silber.[1] Falkenstein[2] hat durch einen Gedächtnißfehler Altdorf schon 1291 den Grafen von Nassau zugeeignet, da er doch selbst[3] Albrechts Urkunde von 1299 hat abdrucken lassen. Dieses Vorlehen ist wahrscheinlich von dem Heyrathgut der Anna genommen worden.

.

 Diesem Emich, Grafen von Nassau, war 1303 in der brüderlichen Theilung Hadamar zugefallen;[4] daher er und sein Sohn Johann sich in Urkunden Herr von Hadamar nennen. Emich war kein Sohn König Adolfs, wie J. D. Köhler[5] glaubte, der durch das Verzeichniß der Jahrtage im Franciscaner Kloster zu Nürnberg sich verführen ließ, dessen Unrichtigkeit in der Nassauischen Geschlechtskunde er selbst ganz richtig bemerkt hat. Emich war von einer ganz andern Hauptlinie des Nassauischen Hauses, nämlich


  1. Oetters Burggräfl. Hist. III. S. 158 und Falkensteins Chron. Schwabac. p. 26. wo das Siegel der Gräfin Anna sich befindet.
  2. Beschreib. Nürnbergs S. 835.
  3. Ebendaselbst S. 387. s. auch Antiq. Nordg. Cod. dipl. IV Th. S. 98. n. 97.
  4. Reinhard kl. Ausführ. II Th. S. 195.
  5. in Pistor. Amoen. p. 2062.