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Übrigens ist es ein ofenbarer Anachronismus, wenn die Nürnbergischen Chroniken sagen: Adolf habe Güter um Nürnberg, insonderheit Schwabach und Cammerstein, an die Burggrafen zu Nürnberg verkauft, und etliche Dörfer und Güter Nürnbergischen Bürgern käuflich überlassen. Schwabach[1] und Cammerstein nebst allen Besitzungen der Grafen von Naßau in Franken kamen erst nach seinem Tod in deren Hände, und die Grafen von Nassau besaßen vor 1299 nichts in Franken, wie Herr Oetter[2] bereits ganz richtig bemerkt hat.


§. 8.

Graf Adolf, der nachmahlige Teutsche König, soll 1274 zu der Zeit, da K. Rudolf ein Hofgericht zu Nürnberg gehalten, demselben als oberster Richter präsidirt, und die Grafen von Nassau in Abwesenheit des Kaisers daselbst Gericht gehalten haben.[3] – Die neuern Nassauischen Geschichtforscher wollen dieß für eine Verwechslung erklären,


  1. Welches K. Rudolf 1281 dem Kloster Ebrach abgekauft hatte. Falkensteins Chron. Schwabac. p. 21. der II. Ausg.
  2. Burggräfl. Hist. III. S. 163. not. (d)
  3. Meisterlin ap. Ludew. p. 64. Histor. Nachr. von Nürnb. S. 53.