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Inseln, und über einige andere Gegenstände welche sehr oft abgedruckt ist.[1] Der Reinaldus Comes Gelrensis, welcher sie veranlaßt hat, soll auch ein Graf von Nassau gewesen seyn;[2] Herr von Günderrode nennt ihn seinen Vetter und Günstling.

Um diese Zeit, IX. Cal. Maii (24 April) indict. VI a. d. 1293. regni a I. belehnte er zu Nürnberg Gottfried von Eppenstein,[3] mit einigen von den Frankfurter Juden zu erhebenden Zinsen. Während dieses Aufenthalts bestättigte er auch der Stadt Nürnberg ihre Previlegien, III. Cal. Maii. 1293.[4]

In einer III. Non. Maii Ind. IV. a. 1293 zu Cadolzburg ausgefertigten Urkunden belehnte er Conrad Stromern[5] mit dem Nürnbergischen Forstamt.


  1. z. E. in Goldasts Constit. Imper. T. I. p. 315. in Ioh. ab Indagine Beschreib. von Nürnberg S. 363. in der Hist. dipl. Nor. S. 184 und in den Sammlungen der Reichsabschiede.
  2. Imhof. Not. Proc. Imp. Lib. V. cp. 5. Sing. Nor. p. 255.
  3. Senckenb. Sel. iur. et hist. T. I. p. 185.
  4. Waldstromeri Orat. de curiis Norimb. celebr. p. 56. führt diese noch ungedruckte Urkunde an.
  5. Doc. und Urkunden in Act. possess. die fraisl. Obrigkeit betr. Lit. P. P. Fol. 49. und daraus in der Hist. dipl. Nor. p. 187.