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wie ein Blitzableiter, sich gerettet habende Galgen unschuldiger da, als der Held eines Trauerspiels im ersten Akt. Glücklicherweise endlich war ein Dieb aus einem nicht sehr entfernten Gute aus dem Kerker entflohn, und hatte, zum Behuf seiner Flucht, sich eines Pferdes auf der Stadtweide bedienen wollen, wo er ergriffen ward. Vergeblich wurde er zur Fortsetzung der bereits gegen ihn eingeleiteten Untersuchung reklamirt; stärker als sein durch den erhobenen Rechtsgang bereits fixirtes Forum zog ihn der Galgen, der schon so lange vergeblich auf Beute gewartet hatte, an sich. Zur Konservation der peinlichen Gerichtsbarkeit begann die Pein des armen Verbrechers und das Resultat des Urtheils des hohen Raths schwebte in hoher Luft, als Warnungszeichen für die Nachwelt. Diese merkwürdige Kriminalanekdote gründet sich auf allgemeine Sage und scheint, obgleich seitdem mehrere Jahrzehende verflossen, doch für die damalige Zeit und Sitte ziemlich charakteristisch. Man muß gestehen, daß für das reine Ansehn der Gesetze die Themis nirgends mehr thun

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Ulrich von Schlippenbach: Malerische Wanderungen durch Kurland. C. J. G. Hartmann, Riga und Leipzig 1809, Seite 319. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:VonSchlippenbachMalerischeWanderungenDurchKurland.pdf/332&oldid=- (Version vom 9.9.2019)